BGH-Urteil zugunsten von Bausparern

Pressemitteilung vom
In seiner heutigen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die deutsche Bausparkasse Badenia AG keine Kontogebühren für Bauspardarlehen mehr von ihren Kunden erheben darf (XI ZR 308/15).

In seiner heutigen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die deutsche Bausparkasse Badenia AG keine Kontogebühren für Bauspardarlehen mehr von ihren Kunden erheben darf (XI ZR 308/15).

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Verbraucherschützer hatten gegen diese Kontoführungsgebühren geklagt. Nachdem diese Klage in den beiden Vorinstanzen jeweils abgewiesen wurde, werden Bauspardarlehen in diesem Punkt nun endlich genauso behandelt wie Bankdarlehen, denn hier hat der BGH bereits in 2011 solche Kontoführungsgebühren als unzulässig erklärt.

Die Bausparkasse begründet diese Gebühr in ihren Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) mit den Besonderheiten des kollektiven Bausparens. Sie sei für die bauspartechnische Verwaltung, die Kollektivsteuerung und die Führung einer Zuteilungsmasse erforderlich.

Annabel Oelmann, Vorstand der Verbraucherzentrale Bremen, ist erfreut: "Damit sich Bausparkassen nicht ermuntert fühlen, weitere neue Gebühren einzuführen, ist dies ein Schritt in die richtige Richtung."

Wer also auf seinen Kontoauszügen eine Gebühr vorfindet, sollte diese umgehend zurückfordern. "Mindestens für die letzten drei Jahre kann jeder Betroffene die Gebühren zurückfordern, wir wer-den einen Musterbrief auf der Webseite anbieten", sagt Hartmut Schwarz, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Bremen.

Hintergrund:

In der aktuellen Niedrigzinsphase müssen die Bausparkassen neue Einnahmen entwickeln oder die alten, gut verzinsten Bausparverträge loswerden. Die Kündigung von angesparten Verträgen war der Anfang dieser Entwicklung. Der dringend empfohlene Wechsel in einen anderen, neuen Tarif oder die Einführung von Gebühren sind die Weiterentwicklung dieses Prozesses. Die Debeka Bausparkassen AG hat beispielsweise zum 1. Januar 2017 eine Servicepauschaule auch für laufende Verträge eingeführt.

Ratsuchenden stellt die Verbraucherzentrale Bremen umfassende Informationen zur Verfügung, insbesondere zur Kündigungswelle der Bausparkassen unter: www.verbraucherzentrale-bremen.de/bausparkassen-kuendigungswelle

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