Verzweifelt gesucht: Fleisch aus besserer Tierhaltung

Pressemitteilung vom
Marktcheck der Verbraucherzentralen zur Haltungskennzeichnung.
Hühner Tierhaltung Tierwohl Verbraucherzentrale Bremen

Marktcheck der Verbraucherzentralen zur Haltungskennzeichnung.

  • Weniger als zehn Prozent des Fleischangebots in Supermärkten und Discountern stammt von Tieren aus deutlich besseren Haltungsbedingungen.
  • Alte und neue Haltungskennzeichnungen sorgen für Verwirrung beim Einkauf.
  • Die „Haltungsform“ des Handels ist kein Tierwohllabel und ersetzt kein staatliches Tierwohlkennzeichen.
     
Off

Tierwohl ist in aller Munde. Fleisch aus tiergerechter Haltung kann jedoch kaum auf dem Teller von Verbraucherinnen und Verbrauchern landen, denn Supermärkte und Discounter bieten in diesem Segment nur ein geringes Angebot.
Seit April 2019 kennzeichnen acht Handelsunternehmen Fleischprodukte einheitlich mit dem Siegel „Haltungsform“. Das ist ein vierstufiges, freiwilliges Label für verschiedene Haltungsbedingungen. In einem nicht repräsentativen Marktcheck in 14 Bundesländern haben die Verbraucherzentralen im Mai und Juni geprüft, wie es um das Fleischangebot in den einzelnen Haltungsstufen bestellt ist. Das Ergebnis der 1.631 Produkte mit Haltungskennzeichnung war ernüchternd. 

Fleisch aus deutlich besserer Tierhaltung ist selten zu finden
„Weniger als zehn Prozent des Fleischangebotes waren mit Stufe 3 und 4 gekennzeichnet. Diese stehen für deutlich bessere Haltungsbedingungen“, so Ernährungsexpertin Huisinga von der Verbraucherzentrale Bremen. „Das ist viel zu wenig und schränkt die Auswahl beim Einkauf ein.“ Bei Haltungsstufe 4 handelte es sich fast ausschließlich um Bio-Fleisch. Etwa ein Drittel der Produkte (33,8 Prozent) stammte aus der Haltungsform 2. Das war in der Regel Geflügelfleisch. Hier liegen die Anforderungen nur wenig über dem Mindeststandard. Mehr als die Hälfte des Fleischangebots (56,3 Prozent), überwiegend Schwein und Rind, waren mit der Haltungsform Stufe 1 gekennzeichnet. Das entspricht dem gesetzlichen Mindeststandard.

Label-Wirrwarr und mangelnde Transparenz
Zwei Monate nach Einführung des neuen, einheitlichen Kennzeichnungssystems ist immer noch ein Drittel der Produkte nach den alten, händlerspezifischen Modellen gekennzeichnet. „Das ist nicht transparent, sondern verwirrt beim Einkauf“, kritisiert Huisinga.

Verfügbarkeit verbessern
„Wenn Händler ihrer Kundschaft mehr Durchblick bieten wollen, müssen sie konsequent mit der „Haltungsform“ kennzeichnen“, so Huisinga. Und: Um die Wahlfreiheit zu verbessern, muss Schweine-, Rind- und Geflügelfleisch auch in den Haltungsformen 3 und 4 gut verfügbar sein. Davon sind die Handelsketten derzeit weit entfernt und geben bisher auch keine Anreize, die zu einer Verbesserung des Angebotes in diesen Stufen führen.
Der Bericht und weitere Informationen zum Marktcheck sind hier.
Ein Faktenblatt zum Themen finden Sie hier

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Ratgeber-Tipps

Gewicht im Griff
10-Punkte-Programm für gesundes Abnehmen
Das A und O bei der Kampfansage gegen lästige Kilos ist die richtige…
Wie ernähre ich mich bei Magen-Darm-Beschwerden?
Blähungen, Durchfall, Verstopfung und Bauchschmerzen schlagen stark auf unser Wohlbefinden.
Aber woher kommen…
Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo

Sammelklage gegen 1N Telecom möglich: Verbraucherzentrale sucht Betroffene

Tausende beschweren sich über die 1N Telecom GmbH. Das Unternehmen schreibt Verbraucher:innen an, um ihnen einen 24-Monats-DSL-Vertrag anzubieten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält einige Vertragsklauseln für unwirksam. Er klagt auf Unterlassung und prüft Sammelklage.
Marktcheck Nahrungsergänzungsmittel für Kinder

Nahrungsergänzungsmittel für Kinder sind meist zu hoch dosiert

Jedes zehnte Kind bekommt täglich Nahrungsergänzungsmittel oder mit Vitaminen und Mineralstoffen angereicherte Lebensmittel. Wir haben 33 Mittel auf Zusammensetzung und Werbeaussagen geprüft. Die Produkte sind meist zu hoch dosiert, schlichtweg überflüssig und häufig sehr teuer.
VZ Sachsen klagt gegen sächsische Sparkassen

Musterfeststellungsklagen gegen sächsische Sparkassen

Die sächsischen Sparkassen haben vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Die Verbraucherzentrale Sachsen hat deswegen Musterklagen gegen die Sparkasse Leipzig, die Sparkasse Zwickau, die Erzgebirgssparkasse, die Sparkasse Vogtland, die Sparkasse Meißen, die Sparkasse Muldental, die Sparkasse Bautzen, die Ostsächsische Sparkasse Dresden und die Sparkasse Mittelsachsen erhoben.