Reiseveranstalter Thomas Cook ist pleite

Pressemitteilung vom
Der britische Reisekonzern Thomas Cook hat Insolvenz angemeldet. Etwa 600.000 Reisende sind betroffen. Auch Buchungen über Thomas-Cook-Töchter wie Neckermann, Condor und andere sind betroffen. Was Sie nun tun müssen.
Flugzeug sonne

Was Urlauberinnen und Urlauber aus Bremen jetzt tun sollten – Ihre Rechte.

  • Bei einer gebuchten Pauschalreise sind Reisende durch den Sicherungsschein abgesichert.
  • Bei Buchung von Einzelleistungen, wie beispielsweise einem Flug, wird es deutlich problematischer.
  • Die Verbraucherzentrale Bremen hilft Betroffenen zu Ihrem Recht zu kommen.
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Durch die Regelungen der EU sind deutsche Reisende zumeist gut abgesichert, selbst wenn der Reiseveranstalter pleitegeht. Seit Inkrafttreten des neuen Reiserechts gibt es eine Absicherung nicht nur in den Kategorien Pauschalreise und Individualreise, sondern auch für die sogenannte verbundene Reiseleistung. „Darunter fallen Reisen, für die der Urlauber mindestens zwei Leistungen innerhalb eines Tages beim selben Anbieter gekauft hat“, erklärt Nicole Mertgen-Sauer, Reiserechtsexpertin der Verbraucherzentrale Bremen. Die einzelne Leistung müsse dabei mindestens 25 Prozent des Gesamtpreises ausmachen.
Sicherungsschein wichtig
In Deutschland muss der Reiseveranstalter eine Absicherung vor Zahlungsunfähigkeit durch einen Sicherungsschein gewährleisten. „Und an diesen Absicherer sollten sich Betroffene nun wenden“, rät Mertgen-Sauer. Hätten Urlauber ihre Reise bereits angetreten, würde der Absicherer nun entscheiden, ob die Reise weiter durchgeführt wird oder ob er eine Rückreise veranlasst. So Mertgen-Sauer. Der Reiseveranstalter will sich nun mit allen Reisenden in Verbindung setzen, deren Abreise am 23. oder 24. September geplant ist.

 

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