Silvesterfeuerwerk – Sicherheit geht vor

Pressemitteilung vom
In diesem Jahr ist der Verkauf von Knallern & Co. offiziell vom 28. bis 31. Dezember 2018 erlaubt. Wer sich fahrlässig verhält oder gegen bestehende Gesetze und Verordnungen verstößt, muss in der Regel für den Schaden haften.
Feuerwerk

•    Woran erkenne ich sicheres Feuerwerk?
•    Wann, wo und von wem darf Feuerwerk gezündet werden?
•    Wer muss bei Schäden zahlen?

Off

Feuerwerk kann schön sein, aber auch große Schäden an Gebäuden und Fahrzeugen verursachen. Besonders schlimm ist, dass immer wieder Menschen verletzt werden, teilweise mit schwerwiegenden Folgen.

Geprüftes Feuerwerk 
„Verwenden Sie nur zugelassenes Feuerwerk. Illegales Feuerwerk enthält mitunter nicht nur Schwarzpulver, sonders viel stärker reagierende Substanzen. Dies kann stärkste Verletzungen nach sich ziehen“, sagt Dr. Annabel Oelmann, Vorständin der Verbraucherzentrale Bremen. Feuerwerkskörper ohne amtlichen Segen werden häufig auf Trödelmärkten angeboten, finden sich bisweilen aber auch in Geschäften. Einfuhr und Verkauf dieser illegalen Waren sind nach Paragraf 5 des Sprengstoffgesetzes verboten. Wer Knaller ohne Zulassung zündet, verhält sich ordnungswidrig und kann für mögliche Personen- und Sachschäden haftbar gemacht werden.

Zugelassenes Feuerwerk hat eine Registernummer und das CE-Zeichen, sowie die Kennnummer der Prüfstelle. Die BAM-Identifikationsnummer (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung) ist nicht mehr vorgeschrieben, aber ein zusätzlicher Hinweis auf Sicherheit. Die EU–Richtlinie zum Inverkehrbringen pyrotechnischer Gegenstände regelt europaweit die Prüfung von Feuerwerk. Wenn alle Kriterien der Prüfung erfüllt sind, erhält das Produkt die Registriernummer. Eine EU–Kommission benennt neutrale und unabhängige Prüfstellen. Kaufen Sie nur Feuerwerk mit einer Gebrauchsanleitung.

Was ist erlaubt und was ist verboten?
„Sie dürfen nur am 31.12. und am 01.01. eines Jahres in Deutschland private Feuerwerkskörper abschießen“, ergänzt Oelmann.
In der Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen, Kirchen, Reet- und Fachwerkhäusern und Altstätten gibt es ein deutschlandweites Feuerwerksverbot. Auf den nordfriesischen Inseln ist vielerorts Feuerwerk verboten, da die Brandgefahr aufgrund starker Winde erhöht ist. Ein generelles Verbot gilt auch für Sylt und Amrum. Und grundsätzlich gilt, nur Erwachsene ab 18 Jahren dürfen Feuerwerk zünden.

Wer zahlt, wenn trotzdem was passiert ist?
Welche Versicherung bei einem Schaden zahlt, hängt von den jeweiligen Umständen ab. Wer durch Silvesterfeuerwerk einem anderen einen Schaden zufügt, ist zu Schadenersatz verpflichtet. Bei Personenschäden kann das finanziell ruinös sein. Deshalb ist es ein absolutes Muss eine private Haftpflichtversicherung zu haben, die dann den Schaden bezahlt. Das Verursacherprinzip gilt auch für Schäden am PKW. Kann aber nicht ermittelt werden, wer den Schaden verursacht hat, springt die Kaskoversicherung der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters ein. Oft ist aber eine Selbstbeteiligung vereinbart. Landet Feuerwerk in einer Wohnung und verursacht einen Brand, übernimmt die Hausratversicherung den Schaden. Wird dabei auch das Gebäude beschädigt, können sich die Geschädigten an die Wohngebäudeversicherung wenden. Bei Verletzungen von Personen übernimmt die Krankenversicherung die Kosten. Sie kann aber die Verursacherin oder den Verursacher in Regress nehmen. Geschädigte, die eine private Unfallversicherung haben, sollten den Schaden umgehend melden. Tragen sie einen bleibenden Schaden davon, bekommen sie Geld aus diesem Vertrag.

Sicherheit geht vor, aber wenn es passiert ist, sollten Sie gut versichert sein.
Wir helfen Ihnen, die richtige Versicherung zu finden. Buchen Sie einen Termin unter www.verbraucherzentrale-bremen.de oder unter Telefon (0421) 16077-7 für eine persönliche Versicherungsberatung.
 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…
Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo

Sammelklage gegen 1N Telecom möglich: Verbraucherzentrale sucht Betroffene

Tausende beschweren sich über die 1N Telecom GmbH. Das Unternehmen schreibt Verbraucher:innen an, um ihnen einen 24-Monats-DSL-Vertrag anzubieten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält einige Vertragsklauseln für unwirksam. Er klagt auf Unterlassung und prüft Sammelklage.
Marktcheck Nahrungsergänzungsmittel für Kinder

Nahrungsergänzungsmittel für Kinder sind meist zu hoch dosiert

Jedes zehnte Kind bekommt täglich Nahrungsergänzungsmittel oder mit Vitaminen und Mineralstoffen angereicherte Lebensmittel. Wir haben 33 Mittel auf Zusammensetzung und Werbeaussagen geprüft. Die Produkte sind meist zu hoch dosiert, schlichtweg überflüssig und häufig sehr teuer.
VZ Sachsen klagt gegen sächsische Sparkassen

Musterfeststellungsklagen gegen sächsische Sparkassen

Die sächsischen Sparkassen haben vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Die Verbraucherzentrale Sachsen hat deswegen Musterklagen gegen die Sparkasse Leipzig, die Sparkasse Zwickau, die Erzgebirgssparkasse, die Sparkasse Vogtland, die Sparkasse Meißen, die Sparkasse Muldental, die Sparkasse Bautzen, die Ostsächsische Sparkasse Dresden und die Sparkasse Mittelsachsen erhoben.