Verbraucherrechte bei Firmeninsolvenz

Pressemitteilung vom
Wer haftet im Falle einer Insolvenz und an wen wende ich mich bei Mängeln? Die Verbraucherzentrale Bremen klärt Verbraucher:innen auf.
Insolvenz
Offene Ratenzahlungen müssen weitergezahlt werden - Verbraucherzentrale Bremen
  • Bei mangelhafter Ware und Reparaturen können Verbraucher:innen Ansprüche beim Insolvenzverwalter geltend machen 
  • Offene Ratenzahlungen müssen weitergezahlt und erhaltene Ware muss bezahlt werden
  • Insolvenzverwaltende entscheiden, ob sie ein Geschäft abwickeln
Off

Ob Versandhändler, Multimedia-Markt oder Modeketten: Nach Firmenpleiten stehen Verbraucher:innen vor den Fragen: Wer ist mein Ansprechpartner bei mangelhafter Ware, wie verhalte ich mich bei einem Ratenkauf und was passiert mit noch nicht eingelösten Gutscheinen? Die Verbraucherzentrale Bremen gibt Antworten auf Verbraucherfragen.

Insolvenz: Grundlage

Geschäftsführende müssen ein Insolvenzverfahren beantragen, wenn sie zahlungsunfähig werden. Ein Insolvenzverwaltender wird vom Insolvenzgericht bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bestellt. Nicole Mertgen-Sauer, Rechtsreferentin der Verbraucherzentrale erklärt: „Der Insolvenzverwalter entscheidet, ob er das Geschäft abwickelt, wenn Verbraucher:innen die Ware bereits angezahlt oder ganz bezahlt haben.“ Bei Ablehnung fügt er die Forderung in eine Insolvenztabelle ein. Am Ende des Insolvenzverfahrens wird die vorhandene Insolvenzmasse der Tabelle entsprechend an die Gläubiger verteilt. 

Insolvenz: Anspruch auf Gewährleistung

Bei Mängeln und Reparaturen ist grundsätzlich der Verkäufer der richtige Ansprechpartner. Kommt es infolge der Insolvenz zur vollständigen Geschäftsaufgabe, können Verbraucher:innen ihre Ansprüche weiter beim Insolvenzverwalter geltend machen. Da der Händler seinen Betrieb eingestellt hat, wird eine Reparatur oder ein Austausch über ihn nicht mehr erfolgen. Nicole Mertgen-Sauer sagt: „Sie können die mangelhafte Ware auf ihre Kosten reparieren lassen und diese im Wege des Schadensersatzes vom Insolvenzverwalter verlangen,“ und fügt hinzu, „allerdings sind die Erfolgsaussichten, Reparaturkosten in voller Höhe erstattet zu bekommen, wegen der Vielzahl der Forderungen gering.“ Im Fall der Geschäftsaufgabe wird es daher schwierig werden, Ansprüche auf Gewährleistung durchzusetzen. 

Insolvenz: Gutscheine und Ratenkauf

Beim Ratenkauf müssen die Raten für gelieferte Ware auf jeden Fall weiterbezahlt werden. Sollte eine neue Bankverbindung als Zahlungsziel genannt werden, muss diese auch verwendet werden. Nicole Mertgen-Sauer rät: „Verbraucher:innen sollten die Echtheit der Angaben überprüfen, um nicht auf Betrüger reinzufallen. Gutscheinbesitzer sollten versuchen die Gutscheine in den nächstgelegenen Filialen einzulösen oder sie wenden sich an den Insolvenzverwalter.“ Ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens können Forderungen nur noch zur Insolvenztabelle angemeldet werden.

Wir helfen weiter

Die Verbraucherzentrale Bremen berät Sie gerne zu weiteren Fragen. Buchen Sie einen Termin unter www.verbraucherzentrale-bremen.de oder unter Telefon (0421) 160 77-7.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo

Sammelklage gegen 1N Telecom möglich: Verbraucherzentrale sucht Betroffene

Tausende beschweren sich über die 1N Telecom GmbH. Das Unternehmen schreibt Verbraucher:innen an, um ihnen einen 24-Monats-DSL-Vertrag anzubieten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält einige Vertragsklauseln für unwirksam. Er klagt auf Unterlassung und prüft Sammelklage.
Marktcheck Nahrungsergänzungsmittel für Kinder

Nahrungsergänzungsmittel für Kinder sind meist zu hoch dosiert

Jedes zehnte Kind bekommt täglich Nahrungsergänzungsmittel oder mit Vitaminen und Mineralstoffen angereicherte Lebensmittel. Wir haben 33 Mittel auf Zusammensetzung und Werbeaussagen geprüft. Die Produkte sind meist zu hoch dosiert, schlichtweg überflüssig und häufig sehr teuer.
VZ Sachsen klagt gegen sächsische Sparkassen

Musterfeststellungsklagen gegen sächsische Sparkassen

Die sächsischen Sparkassen haben vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Die Verbraucherzentrale Sachsen hat deswegen Musterklagen gegen die Sparkasse Leipzig, die Sparkasse Zwickau, die Erzgebirgssparkasse, die Sparkasse Vogtland, die Sparkasse Meißen, die Sparkasse Muldental, die Sparkasse Bautzen, die Ostsächsische Sparkasse Dresden und die Sparkasse Mittelsachsen erhoben.