Die neue Datenschutzgrundverordnung - Ihr Auskunftsrecht

Alles neu macht der Mai – mit Musterbrief
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO): Was sie den Verbraucherinnen und Verbrauchern bringt und wie Sie zu Ihrem Recht kommen.
Verbraucherberatung

Beratungsszene VZ Bremen

Am 25. Mai endet die Übergangsfrist der vor zwei Jahren in Kraft getretenen DSGVO und wird europaweit für alle Unternehmen verpflichtend.

Off

Folgende drei Punkte stärken Ihre Rechte, was mit Ihren Daten geschieht:

  1. Die Unternehmen sind verpflichtet, alle personenbezogenen Daten auf Verlangen herauszugeben. Und dies muss in einem maschinenlesbaren Format geschehen. Dadurch soll die Mitnahme der Daten, beispielsweise bei einem Anbieterwechsel, erleichtert werden.
  2. Die Unternehmen sind verpflichtet, die Daten der Verbraucherinnen und Verbraucher, auf Verlangen, zu löschen. Hier spricht man vom „Recht auf Vergessenwerden“.
  3. Die Unternehmen sind verpflichtet, Ihre Daten, auf Verlangen, auch nur teilweise zu löschen. Das betrifft beispielsweise Informationen über Sie, die für den Service des Unternehmens keine Rolle spielen.

 

Hier können Sie sich einen Musterbrief erstellen, mit dem Sie ein Unternehmen auffordern können, Ihre Daten ganz oder teilweise zu löschen, oder Einsicht in die von Ihnen gespeicherten Daten verlangen.

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Klage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht.
Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.