Die neue Datenschutzgrundverordnung - Ihr Auskunftsrecht

Alles neu macht der Mai – mit Musterbrief
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO): Was sie den Verbraucherinnen und Verbrauchern bringt und wie Sie zu Ihrem Recht kommen.
Verbraucherberatung

Beratungsszene VZ Bremen

Am 25. Mai endet die Übergangsfrist der vor zwei Jahren in Kraft getretenen DSGVO und wird europaweit für alle Unternehmen verpflichtend.

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Folgende drei Punkte stärken Ihre Rechte, was mit Ihren Daten geschieht:

  1. Die Unternehmen sind verpflichtet, alle personenbezogenen Daten auf Verlangen herauszugeben. Und dies muss in einem maschinenlesbaren Format geschehen. Dadurch soll die Mitnahme der Daten, beispielsweise bei einem Anbieterwechsel, erleichtert werden.
  2. Die Unternehmen sind verpflichtet, die Daten der Verbraucherinnen und Verbraucher, auf Verlangen, zu löschen. Hier spricht man vom „Recht auf Vergessenwerden“.
  3. Die Unternehmen sind verpflichtet, Ihre Daten, auf Verlangen, auch nur teilweise zu löschen. Das betrifft beispielsweise Informationen über Sie, die für den Service des Unternehmens keine Rolle spielen.

 

Hier können Sie sich einen Musterbrief erstellen, mit dem Sie ein Unternehmen auffordern können, Ihre Daten ganz oder teilweise zu löschen, oder Einsicht in die von Ihnen gespeicherten Daten verlangen.

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