Kassenleistung als IGeL verkauft: Zwischenauswertung Verbraucheraufruf

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Verbraucher:innen müssen immer wieder für Kassenleistungen zahlen – das zeigt die Zwischenauswertung des Verbraucheraufrufs „Beim Arztbesuch unnötig zur Kasse gebeten?“. Der vzbv fordert: Die Bundesregierung muss die Rechte von Patient:innen stärken!
Eine Arztrechnung liegt auf dem Tisch, darauf ist ein Stethoskop abgelegt.
  • Verbraucher:innen meldeten über den Aufruf "Beim Arztbesuch unnötig zur Kasse gebeten?" dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Fälle, bei denen sie für eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung privat zahlen sollten.
  • In zwei Drittel der Fälle nahmen Verbraucher:innen die medizinische Leistung trotz der ungerechtfertigten Kostenforderung in Anspruch.
  • 19 Prozent der Verbraucher:innen wurden im Vorfeld der Behandlung nicht einmal über die privat zu tragenden Kosten informiert.
  • Der vzbv fordert: Finanzielle Motive dürfen ärztliche Versorgungsentscheidungen nicht beeinflussen – ein stärkerer Patientenschutz ist notwendig. 
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Hintergrund: Das steckt hinter dem Verbraucheraufruf

Im Regelfall übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Behandlungskosten beim Arztbesuch. Doch Verbraucher:innen berichten immer wieder, dass Ärzt:innen ihnen Kassenleistungen als Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) verkaufen. Patient:innen sollen also für Leistungen bezahlen, die von der Krankenkasse gedeckt sind. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat deshalb einen Verbraucheraufruf gestartet.  

Die Marktbeobachtung des Verbraucherzentrale Bundesverbands schaltete den Verbraucheraufruf "Beim Arztbesuch unnötig zur Kasse gebeten?" am 29. Februar 2024 auf der Webseite der Verbraucherzentralen. Ausgewertet wurden 297 bis zum 16. September 2024 eingegangene Meldungen von Verbraucher:innen. Rückschlüsse auf die Häufigkeit der Problemschilderungen in der Gesamtbevölkerung sind aus den Daten nicht ableitbar.

Bisherige Erkenntnisse des Verbraucheraufrufs

19 Prozent der Verbraucher:innen gaben an, nicht über die privat zu tragenden Kosten im Vorfeld der Behandlung informiert worden zu sein. In zwei Dritteln der Fälle berichten sie, dass sie trotz der Eigenkosten die medizinische Leistung in Anspruch genommen haben.  

Dabei sticht die Hautkrebsfrüherkennung beim Dermatologen hervor. Verbraucher:innen berichten davon, dass sie die Kosten für diese Kassenleistung ganz oder anteilig tragen müssen, sofern sie überhaupt einen entsprechend qualifizierten Facharzt oder eine Fachärztin in ihrer Umgebung finden.

„Es überrascht nicht, dass Patient:innen zusätzliche Kosten in Kauf nehmen. Ihre Verhandlungsposition wird dadurch geschwächt, dass Termine bei anderen Ärzt:innen meist nur mit erheblichen Wartezeiten oder teils gar nicht zu bekommen sind. Das erhöht die Zahlungsbereitschaft“, erläutert Michaela Schröder, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik, in einer Presseerklärung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) vom 23. Oktober 2024. „Patient:innen müssen besser vor fragwürdigen IGeL-Praktiken geschützt werden“, so Schröder. Dazu gehöre auch eine Überarbeitung des veralteten Patientenrechtegesetzes aus dem Jahr 2013 mit Hinblick auf die Umwandlung von Kassenleistungen zu IGeL.

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