Interview mit Senatorin Prof. Dr. Eva Quante-Brandt

Stand:
Interview mit der Bremer Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz, Prof. Dr. Eva Quante-Brandt zum „Modellvorhaben zur unabhängigen Rechtsberatung im Quartier“.
Senatorin Eva Quante-Brandt
Senatorin Prof. Dr. Eva Quante-Brandt
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Was sind die Hintergründe des Projekts? 
Die Beratung von Verbraucherinnen und Verbrauchern in Bremen und in Deutschland folgt vorwiegend dem Grundsatz, dass Verbraucherinnen und Verbraucher das Beratungsangebot der Verbraucherzentrale kennen und die jeweiligen Beratungsstandorte bei Fragen und Problemen aufsuchen. 
Allerdings gibt es Menschen, die Angebote der Verbraucherzentrale nicht aufsuchen, obwohl sie einen ausgewiesenen Bedarf nach einer unabhängigen Rechtsberatung haben. Für diese Menschen möchten wir den Service der öffentlichen Hand verbessern, in dem die Verbraucherrechtsberatung kostenlos angeboten wird. 

Warum wird die kostenlose Verbraucher-Rechtsberatung als Modellvorhaben angeboten?
Das Projekt wird in Stadtteilen angeboten, die im Vergleich mit anderen Quartieren in Bremen und in Bremerhaven vor besonderen Herausforderungen stehen. Dies betrifft die Einkommensentwicklung, den Anteil von Nichterwerbstätigen sowie von Menschen mit Migrationshintergrund. Mit dem Beratungsangebot wollen wir Menschen im Stadtteil stärken, selbstbestimmte, verbraucherrelevante Entscheidungen zu treffen, und Verschuldungsrisiken zu verringern. 

An wen richtet sich das Angebot?
Gerade junge, bildungsferne und einkommensschwache Menschen sind erfahrungsgemäß unzureichend über ihre Rechte aufgeklärt und suchen die Verbraucherberatung seltener auf als Menschen mit einem hohen Bildungsstand. Aber auch ältere Menschen sind eine Zielgruppe, da sie häufiger als andere Personengruppen unlauteren Geschäftspraktiken bspw. am Telefon ausgesetzt sind. 

Seit dem Start im April – wie wird das Angebot von dem Bremen angenommen?
Das Angebot wird mit großem Interesse aufgenommen und zum Teil gut nachgefragt. Besonders freut mich die große Unterstützung die das Vorhaben auch von den QuartiersmanagerInnen und den Beiräten erfährt. Das ist für die Akzeptanz und für den Bekanntheitsgrad des Angebotes sehr wichtig. 

Wie viele nutzen das Angebot?
An den Standorten in Bremen und Bremerhaven werden zwischen 12 und 24 Beratungskontakte pro Woche angeboten.

In welchen Fragen lassen sich die Bürger beispielsweise oder am häufigsten beraten?
Besonders relevant sind soweit ich weiß Nachfragen zu Handy- und Telefonverträgen und zu Inkassobescheiden. 

Wer übernimmt die Beratung?
Die Beratung wird von erfahrenen Rechtsanwälten übernommen.

Was genau muss man tun, um die Beratung in Anspruch nehmen zu können?
Bürgerinnen und Bürger können während der Sprechzeiten einfach vorbeikommen - das Angebot kann ohne Anmeldung genutzt werden, unter Umständen kann etwas Wartezeit entstehen.

Mit welchen Rechtsfragen bin ich bei der kostenlosen Beratung richtig aufgehoben?
Das kann die Frage sein, wie der Handy- oder Fitnessstudiovertrag gekündigt werden kann, oder wie ich mit möglicherweise ungerechtfertigten Zahlungsaufforderungen von Inkassounternehmen umgehe.  

Mit welchen nicht?
Die Beraterinnen und Berater können nicht als Anwälte tätig werden. Sie zeigen lediglich mögliche Lösungswege auf, und informieren über Kosten und Risiken eines Rechtsstreits. 

Wie sieht die Zukunft des Projekts aus?
Wir haben zunächst eine Laufzeit von einem Jahr vorgesehen und werden uns in regelmäßigen Abständen mit den Projektleitungen der Modellstandorte zusammensetzen und die Nachfrage systematisch auswerten. Sofern das Angebot gut angenommen wird, möchte ich die Laufzeit bis Ende 2019 verlängern. 


Hintergrund: 
Seit 2018 fördert die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz eine unabhängige Verbraucherrechtsberatung in der Vahr, in Obervieland, in Gröpelingen, in Huchting, in Bremerhaven-Lehe und in Blumenthal. Das Projekt hat eine Laufzeit vom 1.8.2018 bis 31.3.19 (ggf. bis 31.12.2019). Das Fördervolumen beträgt 100.000 Euro pro Jahr. 
 

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