Schicken Sie uns einfach dieses Auftragsformular zusammen mit Ihren Vertragsunterlagen zu. Unsere Experten prüfen dann Ihre Verträge.
Hinweis:
Wenn die Ablösung noch nicht erfolgt ist, sollten Sie diese erst abwarten und die geforderte Vorfälligkeitsentschädigung zunächst zahlen. Auch wenn Sie unterschreiben sollen, dass Sie mit der Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung einverstanden sind, so hat dies keine Bindungswirkung für Sie. Der Bundesgerichtshof hat bereits 1997 entschieden, dass sich ein Kreditinstitut nicht auf diese Weise eine überhöhte Vorfälligkeitsentschädigung sichern kann.
Falls Sie zunächst von uns nur ausrechnen lassen möchten, in welcher Höhe eine Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Darlehensablösung anfallen würde, so nennen Sie uns bitte das geplante Ablösedatum sowie die Restschuld zu diesem Termin bzw. den Darlehensstand vom 31.12. des letzten Jahres laut Kontoauszug mit.