"Illegaler Download", "Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz" oder "Verbotene Nutzung von Bilddateien", immer häufiger flattern meist arglosen Internet-Nutzern Abmahnungen mit drastischen Vorwürfen ins Haus. Sie haben eine Internet-Tauschbörse zum Musik hören genutzt, fremde Bilder auf eBay verwendet, oder Hörbücher auf den heimischen PC oder das Tablet geladen und damit durch Vervielfältigung und Verbreitung gegen das Urheberrecht verstoßen. So oder ähnlich lauten oft die Vorwürfe der Rechtsanwälte.
Den Brief des Anwalts zu ignorieren und einfach in den Papierkorb zu werfen, nutzt nichts. Denn es kann eine Klage folgen, die Sie teuer zu stehen kommen kann. Urheberrechtsverstöße sind keine Bagatellen, denn der Film- und Musikindustrie entstehen hierdurch gewaltige finanzielle Schäden. Doch bisweilen stellen diejenigen, die abmahnen, unberechtigte und weit überzogene Forderungen.
Da bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen frühzeitig juristischer Expertenrat gefragt ist, bietet die Verbraucherzentrale rechtliche Beratung zum Urheberrecht an. Hierbei wird geprüft, ob die Forderungen überhaupt berechtigt oder gegebenenfalls überhöht sind. Denn z. B. darf der abmahnende Rechtsanwalt nach einer Gesetzesänderung im Oktober 2013 nur noch eine Gebühr für den Unterlassungsanspruch aus einem Streitwert von 1.000 € - also gut 155 € - verlangen.
Bei Urheberrechtsfragen handelt es sich um komplexe Probleme. Unser Angebot umfasst daher nicht nur die persönliche Beratung, sondern auch die in weit über 1.500 Fällen praxiserprobte, juristische Begleitung des Abmahnverfahrens im außergerichtlichen Bereich durch unsere Juristen.