Persönliche Beratung:
Anhand der Versicherungsunterlagen wird zunächst geprüft, ob ein Widerspruchsrecht besteht und welche wichtigen Versicherungsbestandteile der Vertrag aufweist. Im zweiten Schritt erfolgt eine wirtschaftliche Berechnung, ob sich ein Widerspruch rechnet. Vom Prinzip her erhält man seine Beiträge und einen Nutzungsersatz zurück, muss sich aber Risikoprämien und gegebenenfalls gewisse Fondsverluste anrechnen lassen.
Bitte bringen Sie den ausgefüllten Beratungsbogen und zu Ihren Verträgen den Antrag, den Versicherungsschein, das Begleitschreiben zum Versicherungsschein und aktuelle Standmitteilungen zum Vertragsstand zum Beratungstermin mit.