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Widerspruch bei kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen

Ein Widerspruch kann auch nach vielen Jahren wirtschaftlich interessant sein. Wirtschaftlich sinnvoll und rechtlich möglich ist ein Widerspruch nicht nur bei laufenden, sondern auch bei bereits gekündigten Verträgen.

Zwischen 1995 und 2007 wurden Millionen Lebensversicherungsverträge nach dem "Policenmodell" abgeschlossen, bei dem alle relevanten Versicherungsunterlagen erst mit dem Versicherungsschein ausgehändigt wurden. Hierbei hatte der Versicherungsnehmer ein Widerspruchsrecht, über das er belehrt werden musste. Diese Belehrung ist oft seitens der Versicherer unterblieben oder wurde fehlerhaft vorgenommen, so dass nach aktueller und höchstrichterlicher Rechtsprechung auch heute noch über 40 Millionen Verträgen widersprochen werden kann.

Die Wertentwicklung vieler dieser Verträge hat sich aufgrund der Zinssituation und gegebenenfalls hoher Kosten zudem oft nicht so entwickelt, wie vom Versicherer in Aussicht gestellt und vom Versicherungsnehmer erwartet. So kann ein Widerspruch nach vielen Jahren wirtschaftlich interessant sein. Wirtschaftlich sinnvoll und rechtlich möglich ist ein Widerspruch nicht nur bei laufenden, sondern auch bei bereits gekündigten Verträgen. Dies hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden.

Aber ein Widerspruch muss wohl überlegt sein. Dies kann an einem Garantiezins, einer guten Wertentwicklung des Vertrages oder an einer integrierten Berufsunfähigkeitsversicherung liegen, die der Versicherte nicht mehr zu gleichen Konditionen bekommen würde.

 

Persönliche Beratung:

Anhand der Versicherungsunterlagen wird zunächst geprüft, ob ein Widerspruchsrecht besteht und welche wichtigen Versicherungsbestandteile der Vertrag aufweist. Im zweiten Schritt erfolgt eine wirtschaftliche Berechnung, ob sich ein Widerspruch rechnet. Vom Prinzip her erhält man seine Beiträge und einen Nutzungsersatz zurück, muss sich aber Risikoprämien und gegebenenfalls gewisse Fondsverluste anrechnen lassen.

Bitte bringen Sie den ausgefüllten Beratungsbogen und zu Ihren Verträgen den Antrag, den Versicherungsschein, das Begleitschreiben zum Versicherungsschein und aktuelle Standmitteilungen zum Vertragsstand zum Beratungstermin mit.

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