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27568 Bremerhaven
Telefon: Termine unter (0421) 160 777

Überprüfung von Vorfälligkeitsentschädigungen bei Immobiliendarlehen

Ist die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung richtig berechnet? Wurden alle Vertragsoptionen wie Sondertilgung berücksichtigt? War die Vorfälligkeitsentschädigung überhaupt gerechtfertigt? Wir prüfen kompetent und unabhängig.
  • Ist die Forderung überhaupt berechtigt?
  • Wurden alle Möglichkeiten der Sondertilgung berücksichtigt?
  • Wurde der richtige Zeitpunkt für die Schadensberechnung gewählt?
  • Welche Forderungen können Sie geltend machen, wenn zu viel gezahlt wurde?

 

 

Schriftliche Beratung

Für die Überprüfung benötigen wir Kopien von
•    Ihrem Darlehensvertrag,
•    einem etwaigen Änderungs- oder Verlängerungsvertrag,
•    der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung des Kreditinstituts und
•    dem letzten Kontoauszug (wenn keine Berechnung des Kreditinstitutes vorliegt).

 

Schicken Sie uns einfach dieses Auftragsformular zusammen mit Ihren Vertragsunterlagen zu. Unsere Experten prüfen dann Ihre Verträge.

Hinweis: 
Wenn die Ablösung noch nicht erfolgt ist, sollten Sie diese erst abwarten und die geforderte Vorfälligkeitsentschädigung zunächst zahlen. Auch wenn Sie unterschreiben sollen, dass Sie mit der Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung einverstanden sind, so hat dies keine Bindungswirkung für Sie. Der Bundesgerichtshof hat bereits 1997 entschieden, dass sich ein Kreditinstitut nicht auf diese Weise eine überhöhte Vorfälligkeitsentschädigung sichern kann.

Falls Sie zunächst von uns nur ausrechnen lassen möchten, in welcher Höhe eine Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Darlehensablösung anfallen würde, so nennen Sie uns bitte das geplante Ablösedatum sowie die Restschuld zu diesem Termin bzw. den Darlehensstand vom 31.12. des letzten Jahres laut Kontoauszug mit.

 

Preise

Schriftliche Beratung

80,00 Euro pro Vertrag

Termin vereinbaren

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