Buchtitel "Behinderung und Teilhabe": Pressematerial

Trotz Behinderung mitten im Leben
Ratgeber zeigt Wege zu Selbstbestimmung und Teilhabe
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Titelbild des Ratgebers Behinderung und TeilhabeViele meinen, Menschen mit Behinderung seien Rollstuhlfahrer, Blinde oder Personen mit angeborenen Einschränkungen. Doch die Formen sind vielseitig – und es kann jeden und jede treffen. Meist sind Handicaps bleibende Folgen von Krankheiten und oft gar nicht sichtbar. Der aktualisierte Ratgeber der Verbraucherzentrale „Behinderung und Teilhabe“ gibt einen Überblick über Leistungen und Rechte im komplexen „Behindertenrecht“. Er bietet Orientierung, welche Rechte Betroffene im Arbeitsleben haben und wie gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gefördert wird.

Ein wesentlicher Aspekt für Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist die berufliche Eingliederung. Hilfen kommen sowohl für Arbeitgeber:innen wie Arbeitnehmer:innen in Betracht. Das Buch informiert über die vielfältigen Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe, den besonderen Kündigungsschutz, die Aufgaben des Integrationsamts und Pflichten von Arbeitgebern. Der Ratgeber zeigt, welche Angebote Inklusion befördern, wie „personenzentrierte“ Hilfen hierbei individuell passende Lösungen bieten. Auch spezielle Maßnahmen für Kinder und Jugendliche werden vorgestellt. Ein umfassender Serviceteil mit Links, Literatur und wichtigen Adressen weist den Weg, um die vielfältigen Aspekte des Behindertenrechts vertiefen zu können.

Der Ratgeber „Behinderung und Teilhabe. Alle Leistungen und Rechte“ hat 176 Seiten und kostet 14,90 Euro, als E-Book 11,99 Euro.

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch im Buchhandel erhältlich.

 

Grillgut auf dem Grill

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Der Klassiker bei Sommerfesten: Grillen. Die Eltern bringen Salate und andere Leckereien mit. Das bietet die Möglichkeit neue Gerichte kennenzulernen und über Essen ins Gespräch mit den anderen Eltern zu kommen.
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ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar - Das können Sie jetzt tun

Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
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Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.