Buchtitel "Erbengemeinschaft": Pressematerial

Streit um den Nachlass
 - Rechte in der Erbengemeinschaft
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Titelbild des Ratgebers "Erbengemeinschaft"Nur 20 Prozent der Deutschen bestimmen per Testament, wer nach ihrem Tod ihr Vermögen erbt. In den meisten Fällen tritt die gesetzliche Erbfolge ein – und das führt nicht selten zu Missgunst und Konflikten unter den Erben. Welche Regelungen bei der Teilung und Verwaltung des Nachlasses greifen und wie typische Schwierigkeiten bewältigt werden können, zeigt der Ratgeber „Erbengemeinschaft“ der Verbraucherzentrale NRW.
Anhand eines fiktiven Falls führt das Buch durch die Vorgänge und Fallstricke auf dem Weg zur Nachlassteilung. Fachbegriffe und Vorschriften werden durch das durchgängig verwendete Beispiel anschaulich gemacht. Der Leser erfährt, wann einzelne Erben auf ihre Rechte pochen können, und in welchen Fällen einvernehmliche Lösungen sinnvoll oder nötig sind. Erblasser finden Tipps, wie sie mit einer gut durchdachten Regelung Streit von vornherein vermeiden.


Der Ratgeber kostet 11,90 Euro.

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Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.

Hinweis an die Redaktionen:
Rezensionsexemplare/Anfragen unter Tel. 02 11 / 38 09-363, oder Fax 02 11 / 38 09-235, oder E-Mail publikationen@verbraucherzentrale.nrw

Grillgut auf dem Grill

Abfallarme Kitafeste

Der Klassiker bei Sommerfesten: Grillen. Die Eltern bringen Salate und andere Leckereien mit. Das bietet die Möglichkeit neue Gerichte kennenzulernen und über Essen ins Gespräch mit den anderen Eltern zu kommen.
Oft wird zu viel gekocht und mitgebracht. Das führt zu Speiseresten, die hinterher im Müll landen. Daher finden Sie hier einige Tipps, sodass nach dem Fest keine Lebensmittel in die Mülltonne wandern müssen.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
Foto von einer Hand, die eine Fernbedienung hält und auf einen Fernsehbildschirm richtet, auf dem ein Fußballspiel läuft

ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar - Das können Sie jetzt tun

Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.