Wir beraten Sie kompetent und unabhängig.
- Welche Ansprüche habe ich Schadensfall?
- Was kann ich tun, wenn der Versicherer den Wasserschaden oder Diebstahl nicht ersetzen möchte?
- Ihr Versicherer reagiert völlig anders als erwartet.
- Es heißt der Schaden sei nicht fristgerecht gemeldet worden.
- Oder man habe versäumt, dem Hausratversicherer die unabdingbare Liste aller zerstörten und entwendeten Utensilien einzureichen.
Im Schadensfall muss man oft schnell reagieren, den Schaden seiner Versicherung anzuzeigen, unter Umständen Beweise zu sichern und letztendlich seine Ansprüche durchzusetzen.
Persönliche Beratung
Vieles kann man schon vorab unternehmen, um Ärger zu vermeiden: Schauen Sie in den Versicherungsbedingungen nach, welche Pflichten (Obliegenheiten) Sie haben. Zeigen Sie den Schaden möglichst schnell dem Versicherer an. Füllen Sie die Schadensanzeige sorgfältig aus. Sichern Sie Beweise (Fotos, Zeugen etc.) und bewahren Sie die beschädigten Sachen auf. Wir prüfen gerne Ihre Ansprüche, übersetzen das Versicherungsdeutsch und erklären Ihnen die nächsten Schritte.
Wir beraten Sie
Buchen Sie hier einen Beratungstermin in der Beratungsstelle oder rufen Sie unser Service-Telefon an: 0421 160 777.