FAQ zu unserer Online-Patientenverfügung

Stand:
Wenn Sie unsere Online-Patientenverfügung nutzen, haben Sie am Ende die Möglichkeit, uns ein Feedback zu geben. Die häufigsten Fragen, die Nutzerinnen und Nutzer uns stellen, haben wir hier zusammengetragen. Möglicherweise finden auch Sie hier Antworten auf eine Ihrer Fragen.
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Die hier aufgelisteten FAQ sollen bei der Bedienung unserer Online-Patientenverfügung helfen.

Wie funktioniert das Speichern meiner Patientenverfügung?

Wenn Sie in unserem Angebot die Funktion "Oder später zurückkehren und diese Seite neu starten" auswählen, wird Ihnen ein Link angezeigt.

Mit dem Klick auf den Button "Kopieren" wird der Link in die Zwischenablage Ihres Geräts kopiert. Die Zwischenablage ist ein Speicher, in dem Texte, Bilder und Dateien kurzfristig gespeichert werden können, um sie in anderen Programmen und Apps zu nutzen. Bitte wechseln Sie dann in ein Programm Ihrer Wahl, z.B. ein Textverarbeitungsprogramm oder eine Notizen-App, um den zwischengespeicherten Link dauerhaft abzuspeichern.

Sie können die Bearbeitung der Verfügung innerhalb von drei Monaten fortsetzen, indem Sie diesen Link aufrufen. Nach Fertigstellung Ihrer Patientenverfügung, spätestens aber nach Ablauf der drei Monate, werden die von Ihnen eingegebenen Daten automatisch gelöscht. Auch der Link funktioniert dann nicht mehr.

Warum sind meine Eingaben weg, wenn ich zur vorhergehenden Seite zurückgehen will?

Um während der Bearbeitung Ihrer Patientenverfügung zu einer vorhergehenden Seite zurückzukehren, nutzen Sie bitte nur den Zurück-Pfeil unten auf der Seite links neben dem "Weiter"-Button.

Der Screenshot zeigt die Zurück-Funktion im Tool

 

Warum sehe ich mein fertiges Dokument nicht?

Das fertige Dokument wird als pdf-Datei dargestellt. Prüfen Sie bitte die Browsereinstellungen für die Anzeige von pdf-Dokumenten.

Bei kleinen Bildschirmen wechseln Sie bitte oben in die Ansicht "Dokument".

Warum muss ich mich wieder durch alle Seiten durchklicken, wenn ich etwas geändert habe?

Diese Einschränkung ist uns bekannt. Wir arbeiten an einer nutzerfreundlichen Lösung.

Ich möchte für unterschiedliche Behandlungssituationen unterschiedliche Maßnahmen treffen, ist das möglich?

In unserem Tool nicht. Wir haben uns aus Gründen der Übersichtlichkeit und Nutzerfreundlichkeit bewusst dagegen entschieden.

Ich möchte meine Patientenverfügung individueller gestalten, wie kann ich das machen? Warum gibt es nicht mehr Freitextfelder?

Mehr Freitextfelder bergen die Gefahr sich widersprechender Regelungen.

Um Ihre Patientenverfügung mit eigenen Worten zu ergänzen, stehen Ihnen zwei Wege offen:

  • In den Wertvorstellungen können Sie Ihre ganz persönlichen Einstellungen und Beweggründe ergänzen.
  • Am Ende der Bearbeitung erhalten Sie Ihre Patientenverfügung als PDF-Dokument und als Textdatei. Diese Textdatei (Word-Dokument) können Sie in einem Textverarbeitungsprogramm Ihrer Wahl weiter bearbeiten.

Bitte lassen Sie sich bei größeren Änderungen der vorgegebenen Textbausteine beraten!

Das Online-Tool beantwortet nicht alle meine Fragen, was kann ich tun?

Unser Angebot kann und soll eine individuelle Beratung nicht ersetzen.

Wenn sich während der Erstellung der Patientenverfügung Fragen ergeben, die Sie nicht mit unseren Informationstexten lösen können oder wenn Sie Fragen zu medizinischen Begriffen haben, empfehlen wir, eine individuelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Je nach Fragestellung können Ärztinnen und Ärzte, die Verbraucherzentralen, Anwältinnen und Anwälte oder Notarinnen und Notare die richtigen Ansprechpersonen sein.

Frau beim Arzt

Patientenverfügung online erstellen

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Grillgut auf dem Grill

Abfallarme Kitafeste

Der Klassiker bei Sommerfesten: Grillen. Die Eltern bringen Salate und andere Leckereien mit. Das bietet die Möglichkeit neue Gerichte kennenzulernen und über Essen ins Gespräch mit den anderen Eltern zu kommen.
Oft wird zu viel gekocht und mitgebracht. Das führt zu Speiseresten, die hinterher im Müll landen. Daher finden Sie hier einige Tipps, sodass nach dem Fest keine Lebensmittel in die Mülltonne wandern müssen.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
Foto von einer Hand, die eine Fernbedienung hält und auf einen Fernsehbildschirm richtet, auf dem ein Fußballspiel läuft

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