Musterbrief: Patientenakte, Röntgenbilder und Kostenaufklärung anfordern

Stand:
Ob Patientenakte, Röntgenbilder oder Kopien der Kostenaufklärung (bei privat gezahlten Leistungen): Patient:innen haben ein Recht auf ihre Daten und können diese von ihrem Arzt oder ihrer Ärztin anfordern. Um dies zu erleichtern, stellt die Verbraucherzentrale drei Musterbriefe bereit.
Sprechstunde beim Arzt
On

Patient:innen haben ein klares Recht auf ihre Daten und können diese von ihrem Arzt oder ihrer Ärztin anfordern. Sie müssen dabei auch keine besonderen Gründe nennen. Es reicht, wenn Sie darum bitten, in die Sie betreffenden Patientenunterlagen Einsicht zu nehmen.

Dieses Recht ergibt sich

  • aus dem geschlossenen Behandlungsvertrag (§630g Abs. 1 BGB),
  • aus der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO, Artikel 15 Abs. 3) und
  • aus einer berufsrechtlichen Pflicht des Arztes, die sich in den Berufsordnungen der Ärztinnen und Ärzte findet (z.B. in § 10 Abs. 2 BO der Ärztekammer Nordrhein)

Sie können neben einer Einsicht vor Ort auch elektronische Abschriften (vgl. § 630g Abs. 2 BGB) beziehungsweise Kopien in Papierform verlangen. Diesen Anspruch haben Sie auch dann, wenn Sie die Anforderung der Patientenakte damit begründen, dass Sie beabsichtigen, eine Schadensersatzforderung geltend zu machen (OLG Dresden, Urteil vom 1.10.2024 – 4 U 425/24).

Hinweis: In § 630g Abs. 2 BGB steht derzeit zwar noch, dass der Patient dem Behandelnden die entstandenen Kosten zu erstatten hat. Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs, wonach Ärztinnen und Ärzte ihren Patienten auf Verlangen eine kostenlose Kopie der Patientenakte aushändigen müssen (Urteil vom 26. Oktober 2023, Az. C-307/22), soll § 630g BGB in Kürze geändert werden. Die erste Abschrift wird dann unentgeltlich zur Verfügung gestellt (es liegt ein entsprechender Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs vor, Stand: 24. Mai 2024).

Mit unseren drei interaktiven Briefvorlagen können Sie schnell passende Musterbriefe erstellen, um wichtige Patientendaten von Arztpraxen anzufordern. Dazu gehören die Patientenakte, Röntgenbilder einer Untersuchung sowie Kopien einer erfolgten Kostenaufklärung - insbesondere bei Selbstzahlerleistungen (z.B. Individuelle Gesundheitsleistungen, kurz IGeL).

In der Regel können Sie Ihren Arzt bzw. Ihre Ärztin einfach nach den Unterlagen fragen und werden diese zeitnah erhalten. Die Möglichkeit mit diesen interaktiven Schreiben ist vor allem für Fälle gedacht, in denen sich Ihr Gegenüber querstellt und Sie mehr Druck ausüben möchten. Sie werden Schritt für Schritt durch das jeweilige Formular geleitet und können jeden Musterbrief personalisieren.

Wichtige Hinweise für Verbraucher:innen

Was diese Anwendung bieten kann
Diese Anwendung soll Verbraucher:innen den passenden Musterbrief für die Anforderung ihrer Patientendaten bieten. Alle bereitgestellten Angaben und Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt mit oben angegebenem Stand. Für die Vollständigkeit und Aktualität darüber hinaus kann keine Gewähr übernommen werden.

Beachten Sie den Datenschutz
Bitte beachten Sie bei der Nutzung unserer Musterschreiben unsere Datenschutzhinweise.


Fordern Sie Ihre Patientenakte an

 

Musterbrief GeneratorHier können Sie dieses Schreiben mit unserer interaktiven Briefvorlage erstellen


Fordern Sie Ihre Röntgenbilder an

 

Musterbrief GeneratorHier können Sie dieses Schreiben mit unserer interaktiven Briefvorlage erstellen


Fordern Sie eine Kopie der Kostenaufklärung an

 

Musterbrief GeneratorHier können Sie dieses Schreiben mit unserer interaktiven Briefvorlage erstellen

Brief im Briefkasten

Alle Musterbriefe der Verbraucherzentrale

Haben Sie Ärger mit einem Anbieter, wollen Sie einen Vertrag kündigen oder Ihr Geld zurück? Unsere Musterbriefe helfen bei verschiedenen Themen.

Förderhinweis BMUV

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…
Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht. Am 26. Februar 2025 urteilt das Brandenburgische Oberlandesgericht.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse. Am 5. März 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.
DSL-Router liegt auf einem Tisch

Sammelklage gegen Vodafone

Vodafone hat einseitig Preise für Festnetz-Internet-Verträge erhöht. Mit der Sammelklage will der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zu Unrecht gezahlte Gelder für Verbraucher:innen zurückholen. Vodafone soll ihnen die Differenz zwischen altem und neuem Preis seit der Preiserhöhung erstatten. Am 3. Dezember 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.