Bausparkassen mit Lockvogelangeboten

Pressemitteilung vom
Verbraucher müssen Angebote genau prüfen

Verbraucher müssen Angebote genau prüfen

Off

Viele Verbraucher melden sich derzeit in den Verbraucherzentralen und berichten von merkwürdigen Angeboten ihrer Bausparkasse. Wir haben die uns vorliegenden Angebote geprüft und raten den Verbrauchern von solchen Angeboten ab.

Die Bausparkassen versuchen seit längerem, alte, gut verzinste Verträge los zu werden. Als Ursache wird die lange Niedrigzinsphase benannt. Nach der Welle der Kündigungen kommt jetzt eine neue Variante ins Spiel. Alte Verträge, die kurz vor der Zuteilung stehen, sollen auf aktuelle Tarife mit einem günstigeren Zins umgestellt werden. Und wer sich schnell bis zum 31.12.2016 entscheidet, spart sogar noch eine Tarifumstellungsentgelt. Viele, die ein solches Angebot bekamen, wollten aber noch kein Bauspardarlehen. Ein solcher Tarifwechsel hilft ihnen also gar nicht, im Gegenteil: Der gut verzinste Bausparvertrag (mit 2,5 Prozent Guthabenzins) ist weg und der neue Tarif bietet nur noch 0,25 Prozent Guthabenzins. Und der neue Darlehenszins ist mit 3,15 Prozent auch nicht gerade attraktiv. Dazu sagt Annabel Oelmann, Vorstand der Verbraucherzentrale Bremen: "Bei solchen Lockvogelan-geboten müssen die Verbraucher genau hinsehen. Wir raten dringend zur Prüfung solcher Angebote durch eine unabhängige Stelle. Die Nachteile dieser Angebote sind nicht immer sofort erkennbar."

FAZIT: Nicht nur die Verbraucher, die kein Bauspardarlehen benötigen, werden wirtschaftlich benachteiligt. Auch die ein Darlehen in Anspruch nehmen wollen, müssen genau auf die Rahmendaten achten. Wer ein Darlehen braucht, bekommt von den Banken und Sparkassen oft bessere Zinskonditionen genannt. Und das bisherige Guthaben lässt sich auch als Eigenkapital gut verwenden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Eine Frau befragt einen älteren Herrn und hält ein Klemmbrett mit Unterlagen in der Hand

Wie können Sie sich gegenüber dem Pflegedienst verhalten?

Bei der ambulanten Pflege sind pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen häufig auf die Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen. Die Verbraucherzentralen geben Antworten auf typische Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen.