Das ärgert viele: Alkohol in Lebensmitteln

Pressemitteilung vom
Vielen Lebensmitteln, bei denen man nicht damit rechnet, wird Alkohol zugesetzt. Immer wieder beschweren sich Verbraucher über eine derartige "Überraschung". Die Verbraucherzentrale Bremen fordert, dass auf der Vorderseite einer Verpackung auf die Alkoholzutat hingewiesen wird.

Vielen Lebensmitteln, bei denen man nicht damit rechnet, wird Alkohol zugesetzt. Immer wieder beschweren sich Verbraucher über eine derartige "Überraschung". Die Verbraucherzentrale Bremen fordert, dass auf der Vorderseite einer Verpackung auf die Alkoholzutat hingewiesen wird.

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Alkohol wird vielen Lebensmitteln zugesetzt: Fertiggerichten, Süßwaren, insbesondere Schokoladenprodukten, Soßen, Desserts, Fassbrausen, Kuchen und Gebäck. Die "Überraschung" gibt es zu Hause, wenn in Ruhe Zutatenlisten gelesen werden oder wenn es deutlich nach Alkohol riecht und schmeckt.

Risiko für Schwangere und Kinder beachten

Eltern, Schwangere oder Menschen, die grundsätzlich auf Alkohol verzichten, reagieren in der Beratung bei der Verbraucherzentrale verärgert und besorgt. Annabel Oelmann, Vorstand der Verbraucherzentrale Bremen, erklärt dazu: "Bei einem versehentlichen Verzehr besteht für Kinder bzw. für Ungeborene kein unmittelbares, gesundheitliches Risiko. Das kann jedoch entstehen, wenn Kinder immer wieder solche Lebensmittel verzehren und sich an den Alkoholgeschmack gewöhnen".

Im Internetportal der Verbraucherzentralen unter www.lebensmittelklarheit.de gibt es zu diesem Thema zahlreiche Anfragen und Beschwerden.

Deutlichere Hinweise auf Verpackungen erforderlich

Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Bremen gehört ein entsprechender Hinweis auf die Vorderseite einer Verpackung. Denn gerade auf diese Zutat möchten viele Verbraucher verzichten. Doch sie versteckt sich in – teils extrem langen – Zutatenlisten, die auch noch häufig schlecht zu lesen sind.

Bei Adventskalendern hat es in den vergangenen Jahren Verbesserungen gegeben, zum Teil findet sich der Alkoholhinweis nun auch auf der Vorderseite. Annabel Oelmann fordert eine weitergehende Kennzeichnung: "Warum ist die Lebensmittelindustrie nicht bereit, bei allen Lebensmitteln einen entsprechenden Hinweis vorne aufzudrucken?"

Zutat "Mehrwertiger Alkohol": kein Trinkalkohol

Manchmal findet sich auf Süßigkeiten auch die Zutat "Mehrwertiger Alkohol".

Dabei handelt es sich jedoch nicht um Trinkalkohol mit einer berauschenden Wirkung, sondern um Zuckeraustauschstoffe wie Xylit, Sorbit oder Mannit. Sie sind viel kalorienärmer als Zucker und verursachen auch keine Karies. Allerdings können sie beim Verzehr größerer Mengen abführend wirken.

Tipp:

Beim Einkauf loser Lebensmittel wie Kuchen oder Pralinen sollten Sie immer nachzufragen. Denn hier gibt es keine Zutatenlisten.



Fragen zum Thema Alkohol in Lebensmitteln beantwortet die Ernährungsabteilung der Verbraucherzentrale Bremen dienstags von 10:00 bis 13:00 Uhr und donnerstags von 14:00 bis 16:00 Uhr unter der Durchwahl (0421) 160 77-54. Montags bis donnerstags beraten wir Sie von 10:00 bis 18.00 Uhr auch gerne persönlich.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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