Vorsicht – Abzocke per Smartphone: Hilfe bei ungewollten Abos

Unseriöse Drittanbieter lauern überall
  • Vorsicht vor Drittanbietern
  • Abofallen vermeiden
  • Drittanbietersperre schützt
Off

Für die meisten Menschen sind das Internet und das Smartphone aus dem täglichen Leben nicht mehr wegzudenken – ob für die Nutzung der sozialen Netzwerke, Online-Spiele, Online-Einkäufe oder für die einfache Kommunikation mit einem Messenger.

„Das Internet und das Smartphone sind auch in Deutschland ein wichtiger Teil im alltäglichen Leben“, sagt Annabel Oelmann, Vorstand der Verbraucherzentrale Bremen. „Doch das Internet bietet nicht nur nützliche Informationen und Apps. Es lauern auch Risiken wie Kostenfallen und Abzocke durch Drittanbieter“, warnt Oelmann.

Vorsicht! Unseriöse Drittanbieter lauern überall

Drittanbieter sind Unternehmen, die ihre Leistungen zum Beispiel in Form von Abonnements anbieten, aber nicht mit den Verbrauchern direkt abrechnen, sondern ihre angeblichen Kosten von den Mobilfunkanbietern der Verbraucher mit in Rechnung stellen lassen.

Oft reicht ein unbedachtes oder versehentliches Antippen eines Werbebanners aus, um in einer Abofalle zu landen.

Die Angebote solcher Drittanbieter reichen von Online-Computerspielen und Filmdownloads über Horoskope bis hin zu kostenpflichtigen Serviceleistungen. „Oft reicht ein unbedachtes oder versehentliches Antippen eines Werbebanners aus, um in einer Abofalle zu landen. Dies, obwohl ein Vertrag erst dann wirksam wird, wenn man sich per Button ausdrücklich zur Zahlung verpflichtet hat: Dieser muss gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern "zahlungspflichtig bestellen" oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung (z. B. "Kaufen") beschriftet sein“, sagt Oelmann.
Durch Anklicken ungewollter Links oder Werbebanner während der Nutzung einer App wird die Handynummer an einen sogenannten Drittanbieter weitergeleitet (WAP-Billing-Verfahren) und mit der Behauptung verbunden, der Verbraucher habe ein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen.
Diese Behauptung wird vom Mobilfunkanbieter nicht geprüft. Die Gebühr, die für die Nutzung der Drittanbieter-Dienste anfallen soll, wird vielmehr ungeprüft über die monatliche Mobilfunkrechnung mit abgerechnet.

Diese Rechnungsposten tauchen dann als Drittanbieter oder Premium-SMS Dienst auf der Mobilfunkrechnung auf. Vereinnahmte Gelder werden von den Mobilfunkanbietern in der Regel nach 10 Tagen an die mitabrechnenden Drittanbieter weitergeleitet.

So wehren Sie sich gegen Abofallen

„Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher in eine Abofalle getappt sind, sollten Sie erst einmal Ruhe bewahren und sich nicht von Rechnungen und Mahnungen unter Druck setzen lassen“ so Oelmann. Betroffene sollten schriftlich bei dem jeweiligen Mobilfunkanbieter per Einwurf-Einschreiben erklären, dass kein Vertrag geschlossen wurde und der Forderung vorsorglich widersprechen und dem Mobilfunkanbieter eine Frist von zwei Wochen setzen, um das Geld zurück zu überweisen. Falls das nicht passiert, beauftragen Sie Ihre Bank, den gesamten Betrag zurück zu holen. „Hierfür haben Sie ab dem Tag der Belastung Ihres Kontos acht Wochen Zeit“ so Oelmann weiter. Aber Vorsicht: Da die Lastschrift nur im Ganzen widerrufen werden kann, muss dem Mobilfunkanbieter der berechtigte Teil des Rechnungsbetrages wieder überwiesen werden. Sollten Sie noch weitere Fragen zu Abofallen haben, empfehlen wir Ihnen die persönliche Rechtsberatung der Verbraucherzentralen vor Ort in Anspruch zu nehmen.

Drittanbietersperre einrichten

„Um sich vor teuren Abofallen mit dem Smartphone oder Tablet durch Drittanbieter zu schützen, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher eine Drittanbietersperre bei dem jeweiligen Mobilfunkanbieter einrichten lassen“, rät Oelmann. So wird verhindert, dass Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Nutzung von Smartphones oder Tablet-PCs durch das versehentliche Antippen eines Werbebanners im Internet oder bei der Nutzung von Apps in einem kostenpflichtigen Vertrag landen. „Denn alle zusätzlichen Dienste, die neben dem bestehenden Mobilfunkvertrag Geld kosten, sind vom Zeitpunkt der Sperrung an gesperrt“ so Oelmann weiter.

Tipps der Verbraucherzentrale Bremen:

  • Kostenkontrolle: Kontrollieren Sie monatlich die Mobilfunkrechnung. Sollten dort ungewollte Kosten auftauchen, dann widersprechen Sie der Rechnung innerhalb von acht Wochen.
  • Abo-Betreiber finden: Die Identität des Abo-Betreibers erfragen – hierzu an den in der Rechnung aufgeführten Kontakt wenden.
  • Abo stoppen: Das ungewollte Abo bei der Abrechnungsfirma (oder direkt beim Abo-Betreiber) deaktivieren.
  • Betrag zurückfordern: Beim Abo-Betreiber die Rechnung beanstanden und den Betrag zurückfordern. Falls die Rückforderung beim Abo-Betreiber erfolglos blieb, beim Mobilfunkanbieter die Rechnung beanstanden und den Betrag zurückfordern.
  • Drittanbietersperre: Ungewollte Kosten lassen sich vermeiden, wenn Sie sich von Ihrem Telefonanbieter eine Drittanbietersperre einrichten lassen. Für die Einrichtung einer Drittanbietersperre fallen bei dem Mobilfunkanbieter keine Kosten an. Auf Nachfrage ermöglichen Mobilfunkanbieter auch eine Teilsperre für bestimmte Telefonnummern oder Dienste.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

 Logo BMJV

Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

Ihre Daten bei Facebook und Instagram für KI: So widersprechen Sie

Meta hatte kürzlich angekündigt, "KI bei Meta" zu entwickeln. Als Trainingsmaterial für diese KI-Tools sollen auch Nutzerinhalte dienen, also das, was Sie auf den Plattformen posten. Möchten Sie das nicht, können Sie widersprechen. Die Verbraucherzentrale NRW hat Meta deshalb abgemahnt.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.