Augen auf beim ersten Stromvertrag - Neun Tipps der Energieberatung

Pressemitteilung vom
Ausbildungsbeginn und Studienbeginn – die erste Wohnung steht an. Der Auszug aus dem Elternhaus ist eine aufregende Sache. Viele Dinge müssen plötzlich geregelt werden. Unter anderem muss ein Stromvertrag abgeschlossen werden. Die Verbraucherzentrale gibt Tipps, worauf man achten muss.
Strommast
  • Was muss ich wissen, wenn ich in eine neue Wohnung ziehe?
  • Wie kann ich meine monatliche Pauschale ermitteln?
  • Wie kann ich in meiner Wohnung Energie sparen?
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„Bei der Wohnungsübergabe muss der genaue Zählerstand schriftlich festgehalten werden, andernfalls zahlt man im Zweifel den Verbrauch des Vormieters mit“, rät Inse Ewen, Energieexpertin der Verbraucherzentrale Bremen. „Außerdem muss genau dieser Zählerstand auch dem Energieversorger mitgeteilt werden.“ In Bremen oder Bremerhaven ist der Grundversorger die swb.
Doch welcher Verbrauch soll angegeben werden? „Meistens fragen die neuen Mieter:innen nach dem Vorjahresverbrauch, doch der kann deutlich von dem zukünftigen Stromverbrauch abweichen“, erklärt Inse Ewen. Zieht beispielsweise jetzt ein Dauerduscher ein und wird das Warmwasser mit einem elektrischen Durchlauferhitzer erwärmt, schlägt sich dies massiv auf der Stromrechnung nieder. Auch die Anzahl der stromverbrauchenden Personen spielt eine Rolle. Zieht neu eine Wohngemeinschaft mit drei Personen dort ein, wo vorher ein Ehepaar mit Kleinkind gewohnt hat, ist der Stromverbrauch nicht mehr vergleichbar. Plötzlich werden in der Wohnung drei Fernsehbildschirme, drei Computer und vielleicht auch drei Spielekonsolen genutzt. Wenn häufig Freund:innen zu Besuch kommen, die auch mal übers Wochenende bleiben und ausgiebig duschen, treibt dies nicht nur den Wasserverbrauch hoch, sondern auch die Stromrechnung. „Die Energieberatung der Verbraucherzentrale stellt leider immer häufiger fest, dass junge Menschen sich der Gefahr nicht bewusst sind, dass nach einem Jahr, wenn die Jahresrechnung kommt, möglicherweise eine deftige Nachzahlung drohen kann“, warnt Inse Ewen.
Noch schlimmer kann es Neumieter:innen mit der Heizkostenabrechnung treffen, denn die muss erst spätestens ein Jahr nach Ablesung zugestellt werden, das heißt im schlimmsten Fall erfährt man erst zwei Jahre später, dass die monatlichen Pauschalen überhaupt nicht hinkommen und die nächste Nachzahlung ist quasi schon in Sicht.

  1. Zähler der Wohnung feststellen und bei Wohnungsübergabe ablesen. Unbedingt den Zählerstand schriftlich festhalten und den Zähler abfotografieren. Ist kein Zähler bekannt: Einmal beispielsweise den Backofen anstellen. Dann müsste der Zähler „laufen“. Oder den Grundversorger fragen. Die Zählernummern stehen direkt auf den Zählern.
  2. Spätestens nach vier Wochen erneut den Zähler ablesen und dem Energieversorger mitteilen. Bei Strom kann der Verbrauch auf 365 Tage hochgerechnet werden und auch geprüft werden, ob die monatliche Pauschale zu hoch beziehungsweise. zu niedrig angesetzt ist. Außerdem kann geklärt werden, ob ein Tarifwechsel sinnvoll ist.
  3. Heizkosten im Blick behalten. Hat die Wohnung eine eigene Heizungsanlage, muss auch ein Gaslieferungsvertrag abgeschlossen werden. Hier gilt, wie beim Strom, Zähler ermitteln und Zählerstand notieren. Gibt es keine eigene Heizungsanlage, sind an den einzelnen Heizkörpern Heizkostenverteiler angebracht. Die können ebenfalls bei Wohnungsübergabe abgelesen werden und später regelmäßig geprüft werden. Zählt der Heizkostenverteiler weiter, obwohl die Heizung aus ist? Möglicherweise müssen die Thermostatventile überprüft werden.
  4. Elektrische Warmwasserbereitung: Duschverhalten kritisch überdenken, denn jede Minute verbraucht nicht nur Wasser, sondern auch Strom. Sollte ein Untertischgerät in der Küche installiert sein, bietet es sich an, zumindest über Nacht, das Gerät auszuschalten oder dies mit einer Zeitschaltuhr zu regeln.
  5. Vorsicht vor dem Einzug von stromverbrauchenden Geräten: Intakte, aber alte Kühl- und Gefriergeräte, können enorme „Stromschleudern“ sein. Da der eigene Geldbeutel aber eine Neuanschaffung nicht möglich macht, sollte die Kühlschranktemperatur mit einem Thermometer geprüft werden. Vielleicht ist er viel zu kalt eingestellt und die Temperatur lässt sich reduzieren. Wichtig ist auch das Abtauen des Gefrierschrankes. Dicke Eispanzer im Gerät erhöhen den Verbrauch. Ein Strommessgerät bringt Klarheit über den Verbrauch des Gerätes und ist kostenfrei in der Verbraucherzentrale auszuleihen.
  6. Die Beleuchtung kann ebenfalls den Stromverbrauch in die Höhe treiben. Meinen es die Eltern beim Auszug gut und geben die alte Stehlampe mit, kann dies nicht nur eine schöne Erinnerung sein, sondern mit über 90 Euro auf der Stromrechnung zu Buche schlagen. Bevor also 300 Watt-Strahler für Helligkeit sorgen, lieber auf energiesparende LED setzen. Die teure Anschaffung macht sich über die Monate betrachtet schnell bezahlt.
  7. Müssen neue Geräte angeschafft werden, lohnt es sich hier, den Strom- und Wasserverbrauch genauestens unter die Lupe zu nehmen.
  8. Fragen sammeln und die kostenfreie Energieberatung der Verbraucherzentralen nutzen.

Um all diese Eventualitäten im Blick zu behalten und weitestgehend zu vermeiden, unterstützt die Energieberatung der Verbraucherzentrale. Eine Terminvereinbarung ist unter 0421-160777 oder www.vz-hb.de möglich. Die Beratungen können dank der Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale kostenfrei angeboten werden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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