- Abgabe der Elektroschrott jetzt auch im Supermarkt
- Altartikel zu entsorgen wird einfacher
- Vor dem Wegschmeißen im Sinne der Nachhaltigkeit prüfen, ob das Gerät repariert werden kann
Bislang galt, dass nur Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern für Elektrogeräte Altgeräte kostenfrei zurücknehmen müssen. Neu ist, dass ab dem 1. Juli 2022 auch Lebensmitteleinzelhändler oder Discounter zur Rücknahme von Elektroaltgeräten verpflichtet sind, deren gesamte Verkaufsfläche größer als 800 Quadratmeter ist und die dauerhaft oder immer wieder Elektrogeräte vertreiben.
Inse Ewen, Energieexpertin der Verbraucherzentrale Bremen:
„Mit dem novellierten Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) ist es für Verbraucher:innen leichter, ihre defekten Elektrogeräte wie beispielsweise Handy, Föhn oder Toaster zu entsorgen. Bisher landete Elektronikschrott in speziellen Sammelcontainern oder Recyclingstationen. Es wird also noch etwas einfacher und flächendeckender, die Geräte ordnungsgemäß zu entsorgen.
Ich habe die große Hoffnung, dass bei Neuanschaffung der Geräte energie- und ressourcensparende Kriterien angesetzt werden. Es kann sich auch lohnen, in Repaircafés prüfen zu lassen, ob den alten Geräten neues Leben eingehaucht werden kann.“