Alles wird immer teurer. Vor allem die Energiepreise sind davon nicht ausgenommen. Im Land Bremen erhöhen sie sich um teilweise mehr als 60 Prozent. „Selbst bei einem sehr sparsamen Stromverbrauch kann das im Jahr schon 300 € bedeuten“, betont Inse Ewen, Energieberaterin der Verbraucherzentrale Bremen.
Zähler ablesen um Schätzungen zu vermeiden
- Die Strom- und Gaspreise werden in Bremen und Bremerhaven ab dem 01.01.2024 erhöht
- Wichtig: Unbedingt am 31.12. den Zählerstand ablesen und dem Energieversorger übermitteln
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Da der Energieversorger den Zählerstand vom 31.12. nicht automatisch kennt, würde er den Verbrauch schätzen. Besser ist es, den genauen Zählerstand mitzuteilen. Der Energieversorger kommt im Normalfall einmal im Jahr zur Ablesung vorbei oder fordert den Zählerstand an, um den tatsächlichen Verbrauch auszurechnen und die Jahresabrechnung zu erstellen. Entweder ergibt sich dabei eine Nachzahlung oder ein Guthaben. Je nachdem, ob mehr oder weniger verbraucht worden ist, als die Summe der monatlichen Abschläge.
Schätzungen sollten vermieden werden
Ab dem 01.01.2024 erhöhen sich sowohl die Strom- als auch die Gaspreise. Das bedeutet, dass eine Kilowattstunde Strom, bzw. Gas, ab Anfang des Jahres mehr kostet. "Zeigt der Zähler am 31.12. zum Beispiel 1300 Kilowattstunden an, muss für jede weitere verbrauchte Kilowattstunde mehr gezahlt werden", so Inse Ewen.
Doch woher weiß der Energieversorger, welcher Zählerstand Ende des Jahres vorliegt?
Sofern kein Mitarbeiter des Energieversorgers bei Ihnen zur Ablesung vorbeikommt, wird der aktuelle Zählerstand auf Grundlage des Verbrauches vom Vorjahr geschätzt.
Zählerstand ablesen ist kein Hexenwerk
Die meisten Energieversorger bieten den Service an, dass der aktuelle Zählerstand direkt im Online-Portal eingetragen werden kann. Mit einem Login kann auf der Website ein Bereich geöffnet werden, in dem alle Zähler zu sehen sind und die Zählerstände aktualisiert werden können. Ist dies nicht möglich, kann bei der Kundenhotline angerufen werden und dort mit der passenden Zählernummer bzw. Kundennummer der aktuelle Stand durchgegeben werden.
KLEINE MAßNAHME, GROßE WIRKUNG
Durch das Ablesen des Zählerstandes am 31.12. kann mit wenig Aufwand bares Geld gespart werden. „Wir empfehlen jedem Haushalt am Ende des Jahres den Zählerstand abzulesen und dem Energieversorger mitzuteilen. So kann nicht nur mit einem guten Gefühl in das neue Jahr gestartet, sondern auch die böse Überraschung am Ende des Jahres vermieden werden“, so Inse Ewen.
Für weiterführende Informationen bietet die Verbraucherzentrale Bremen verschiedene Veranstaltungen an. Die Anmeldung erfolgt über die Website www.verbraucherzentrale-bremen.de. Unter dem Reiter Veranstaltungen finden Siespannende Vorträge zu den verschiedensten Themen.
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bremen wird gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.