Upreger des Monats: dreist untergeschoben

Pressemitteilung vom
Beim „Upreger des Monats“ geht es um Aufreger aus unserem Beratungsalltag. Wir wollen damit andere Verbraucher:innen sensibilisieren, nicht in die gleiche Falle zu tappen.
Hier wurde (mal wieder) einer Verbraucherin ein angeblich günstigerer Stromvertrag aufgeschwatzt.
Upreger des Monats: dreist untergeschoben
  • Einer Verbraucherin wird am Telefon ein angeblich viel günstigerer Stromvertrag von ihrem vermeintlichen Energieversorger angeboten
  • Bei der Verbraucherzentrale Bremen häufen sich Anfragen bezüglich untergeschobener Verträgen an ältere Menschen
  • Leider Alltag: immer mehr Strom- und Gasanbieter kommen mit immer dreisteren Werbemaschen
     
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Beim „Upreger des Monats“ geht es um Aufreger aus unserem Beratungsalltag. Wir wollen damit andere Verbraucher:innen sensibilisieren, nicht in die gleiche Falle zu tappen. 
Hier wurde (mal wieder) einer Verbraucherin ein angeblich günstigerer Stromvertrag aufgeschwatzt.

Es ist schier unmenschlich, wie skrupellos Unternehmen auf Menschen losgehen, die sich kaum wehren können. „Wir beobachten eine auffällige Häufung dieser Machenschaften bei Menschen, die schon etwas älter sind oder die die Sprache noch nicht so gut beherrschen“, sagt Inse Ewen, Energieexpertin der Verbraucherzentrale.

Worum geht es?

Eine Verbraucherin wird von ihrem Energieversorger angerufen. Was sie nicht weiß, dass es sich hierbei nicht um ihren aktuellen Stromanbieter handelt, sondern dass sich ein anderes Unternehmen dahinter verbirgt. Der Verbraucherin wird vorgetäuscht, dass sie ein günstigeres Angebot erhält. Bei der Verbraucherzentrale Bremen häufen sich aktuell Fälle, bei der bundesweit agierende Strom- und Gasanbieter mit immer dreisteren Werbemaschen besonders ältere Menschen im Visier haben. 

Was ist passiert?

Kaum zu fassen, was einer 85-jährigen Verbraucherin passiert ist. Da ruft sie ihr vermeintlicher Energieversorger an und bietet ihr einen neuen Stromvertrag an – zu angeblich viel günstigeren Konditionen. Eine freundliche Dame am Telefon erklärt der betagten Verbraucherin, dass nur noch ein paar Daten notwendig sind, um den Wechsel perfekt zu machen. 
Kurz nach dem Telefonat kommen der 85-Jährigen Bedenken, ob das wohl wirklich ihr Energieversorger war, der da angerufen hat. Sie holt sich Rat bei ihrer Tochter, die sofort hellhörig wird. Denn die nette Dame am Telefon hat auch die Bankverbindung und Handynummer abgefragt. Auf dem Handy der Verbraucherin erscheinen kurze Zeit später einige SMS des neuen Energieversorgers. Sie solle doch einfach noch einmal das Telefonat bestätigen. Das hat sie glücklicherweise nicht mehr gemacht.
Bei der Verbraucherzentrale Bremen häufen sich diese Anfragen. Dubiose Strom- und Gasanbieter kommen mit immer dreisteren Werbemaschen. Aktuell haben sie offensichtlich die älteren Menschen im Visier. Inse Ewen sagt: „Es ist unfassbar, wie es danach den so betrogenen Verbrauchern ergeht. Sie trauen sich gar nicht mehr ans Telefon vor Angst, wieder irgendeiner Werbefalle zu unterliegen.“

Wie ging es weiter?

Die Verbraucherzentrale Bremen riet ihr, die nachfolgenden Schritte zu gehen. Zunächst hat die Tochter die Telefonnummer gesperrt, damit kein weiterer Kontakt mit dieser Firma mehr erfolgen kann. Sie hat die Liste der erhaltenen Anrufe abfotografiert und jeglichen Schriftwechsel gespeichert. Sie hat bei dem Anrufer auch eine Datenauskunft schriftlich angefordert und weiterer Kontaktaufnahme widersprochen. Da die ältere Dame Angst hat, dass doch noch von ihrem Konto etwas unerlaubt abgebucht wird, behält die Tochter jetzt über das Online-Banking die Kontobewegungen im Blick.

Rechtliche Einordung

Seit dem 27.07.2021 sieht das Gesetz für faire Verbraucherverträge vor, dass nur mit einem Telefonat kein wirksamer Vertrag zustande kommt. Es muss auf jeden Fall eine Willensbekundung der Verbraucher:innen in Textform (E-Mail oder Brief) vorliegen. Verbraucher:innen müssen einen Vertragsschluss also aktiv bestätigen, nachdem ihnen die konkreten Konditionen zum Nachlesen in Textform zur Verfügung gestellt wurden. Hinweise wie „Bestätigen Sie einfach, dass wir telefoniert haben“ oder ähnliche Formulierungen reichen auf gar keinen Fall für ein Zustandekommen eines Vertrages aus.

Wenn Verbraucher:innen Werbeanrufe erhalten, ohne vorher eingewilligt zu haben, ist das rechtswidrig und kann mit Bußgeldern bis zu 300.000 Euro belegt werden.
Detaillierte Informationen finden Verbraucher:innen auf der Webseite der Verbraucherzentrale Bremen unter dem Stichwort „Untergeschobene Energieverträge“. Dort finden sie weiterführende Informationen, wie sie sich zukünftig vor unerlaubter Werbung schützen können.

Neu

Die Verbraucherrechtsberatung findet jetzt auch in Hemelingen und Obervieland statt.  In weiteren Quartieren  ist die Verbraucherzentrale Bremen mit Ihrer Rechtsberatung und Energieberatung direkt vor Ort für Verbraucher:innen ansprechbar. Alle Orte und Uhrzeiten unter: www.verbraucherzentrale-bremen.de/Quartiere sowie www.verbraucherzentrale-energieberatung.de.

Tipps der Verbraucherzentrale Bremen

  1. Informieren Sie unverzüglich Ihren Energieversorger, dass Sie keinem Wechsel zugestimmt haben.
  2. Teilen Sie Ihrer Bank mit, dass keine Zahlung an das Unternehmen erfolgen soll und keine Abbuchung genehmigt wurde.
  3. Notieren Sie sich, wenn möglich, Telefonnummer und Uhrzeit des Anrufs, wenden Sie sich damit an die Bundesnetzagentur.
  4. Die Verbraucherzentrale Bremen steht gerne mit Rat und Tat zur Seite.

FAZIT

Verbraucher:innen sollten sich nicht unter Druck setzen lassen und nicht voreilig etwas unterschreiben. An dem aktuellen Fall ist zu sehen, dass sie trotz aller Vorsicht nicht vor unseriösen Geschäftspraktiken geschützt sind und oftmals alleine nicht weiterkommen. Die Verbraucherzentrale Bremen hilft bei ungerechtfertigten Mahnungen und nicht genehmigten Vertragsabschlüssen mit ihrer Rechtsberatung. 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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