Was ändert sich 2023 im Energiebereich?

Pressemitteilung vom
Neuerungen in Sachen Energie stehen voll im Zeichen der hohen Preise auf den Energiemärkten und des Klimawandels. Ein erheblicher Teil neuer Vorschriften soll Verbraucher:innen vor den hohen Kosten für Wärme und Strom schützen.
Was ändert sich 2023 im Energiebereich?
  • Verbraucher:innen können sich 2023 auf einige Veränderungen in Bezug auf Energie einstellen
  • Die Änderungen sollen helfen, hohen Kosten der Energiepreise in den Griff zu bekommen
  • Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bremen berät und informiert unabhängig zu diesen Themen
     
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  1. Förderung von Energiesparinvestitionen: Werden Energiesparmaßnahmen in Eigenleistung durchgeführt, so sollen ab Januar neuerdings auch die Materialkosten gefördert werden. Heizungen werden nur noch gefördert, wenn Sie auf Basis von mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien betrieben werden. Zusätzlich kann auch die Miete provisorischer Heizungen mitgefördert werde, wenn die Heizung im Zuge eines Defekts ausgetauscht wird. Energiesparmaßnahmen sollen ab Januar auch dann gefördert werden, wenn sie in Eigenleistung durchgeführt werden. „Wer eine Biomasseheizung, zum Beispiel für Holzpellets, wählt, muss auch Solarthermie nutzen, um eine Förderung zu erhalten“, sagt Inse Ewen, Energieberaterin für die Verbraucherzentrale Bremen. Biomasseheizungen müssen außerdem höhere Anforderungen an Schadstoffemissionen erfüllen. Bei der Förderung von Gebäudesanierungen wird die Verwendung vorgefertigter Elemente mit einem Bonus belohnt. Der Bonus für die Sanierung energetisch sehr schlecht aufgestellter Häuser soll darüber hinaus erhöht werden.
  2. Steuerermäßigung für die Sanierung von Eigenheimen: Wer Förderprogramme nicht nutzt, kann stattdessen eine Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen erhalten. Diese entfällt ab 2023 für den Einbau gasbetriebener Heizungen. Für Heizsysteme auf der Basis erneuerbarer Energien werden weiterhin Steuerermäßigungen in Höhe von 20 Prozent der Aufwendungen gewährt. Ebenso für nachträgliche Wärmedämmungen oder die Modernisierung von Fenstern.
  3. Begrenzung der Energiepreise: Um die Belastung von Haushalten durch gestiegene Energiepreise zu begrenzen, sollen die Kosten für Strom, Gas und Fernwärme für ein Kontingent von 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs begrenzt werden. Für dieses Entlastungskontingent soll in der Zeit von März 2023 bis April 2024 der Preis für Erdgas auf 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh) und für Fernwärme auf 9,5 Cent/kWh festgelegt werden. Bei Strom liegt der Referenzpreis bei 40 Cent pro kWh. Dieser Mechanismus greift zwar erst ab März, soll die Verbraucher:innen aber rückwirkend zum Januar 2023 entlasten. Haushalte, die mehr als 80 Prozent der prognostizierten Energiemenge verbrauchten, sollen je zusätzlicher Kilowattstunde den in ihrem Liefervertrag festgelegten Preis zahlen. Liegt der Verbrauch unter 80 Prozent, soll der aktuelle Preis je Kilowattstunde für die eingesparte Gasmenge mit der Jahresendabrechnung an den Haushalt zurückerstattet werden. Auf diese Weise erhalten Haushalte Anreize, ihren Verbrauch zu reduzieren.
  4. Wohngelderhöhung: Haushalte mit geringem Einkommen sollen ab Januar 2023 erheblich mehr Wohngeld bekommen. Damit soll zusätzlich den gestiegenen Heizkosten Rechnung getragen werden. Die Höhe des Wohngelds hängt vom Einkommen, von der Nettomiete sowie der Anzahl der Personen im Haushalt ab. Das durchschnittliche Wohngeld soll dabei nahezu verdoppelt und der Kreis der Wohngeldberechtigten von aktuell 600.000 Haushalten auf etwa zwei Millionen erhöht werden.
  5. Einmalzahlung für gestiegene Heizkosten: Geplant ist, dass Studierende sowie Fachschüler:innenim Laufe des Jahres 2023 eine Einmalzahlung von 200 Euro für gestiegene Heizkosten erhalten.
  6. Förderung der Stromerzeugung aus Photovoltaik: Das Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG), das zuletzt im Juli 2022 insbesondere für mehr Förderung für eingespeisten Solarstrom gesorgt hat, wird ab 2023 erneut geändert. „Ab diesem Zeitpunkt entfällt für neue aber auch für bestehende Anlagen die Pflicht zur Begrenzung der Einspeiseleistung auf 70 Prozent der Nennleistung“, erklärt Inse Ewen. So kann von den Anlagen mehr Strom eingespeist werden. Netzbetreibern muss aus dem gleichen Grund auch keine Fernsteuerbarkeit mehr gewährt werden. Zudem ist geplant, ab 2023 die Erträge von Photovoltaikanlagen bis 30 Kilowatt von der Einkommensteuer zu befreien. Die Anschaffung von neuen Photovoltaikanlagen soll außerdem von der Mehrwertsteuer befreit werden. Auch die Vergütungssätze für den in das Stromnetz eingespeisten Strom wurden angehoben.
  7. Wegfall der EEG-Umlage: Die EEG-Umlage entfällt 2023 endgültig. Das macht den Betrieb von Anlagen günstiger, da für die Ermittlung der gesamt erzeugten Strommengen kein Erzeugungszähler mehr benötigt wird. Bereits im Juli war die EEG-Umlage auf null Cent gesenkt worden, um Bürger:innen  von den hohen Strompreisen zu entlasten.
  8. Energieeffizienzvorschriften für Neubauten: Ab 2023 gelten im Gebäudeenergiegesetz erhöhte Anforderungen an Neubauten. So darf der Primärenergiebedarf maximal beim Wert eines Effizienzhauses 55 liegen. Mit dieser erhöhten Anforderung soll ein Schritt in Richtung klimaneutraler Gebäudebestand gegangen werden. Strom aus Photovoltaikanlagen darf bei der Bilanzierung eines Neubaus ab Januar 2023 auch dann angerechnet werden, wenn entsprechend der Vergütungssystematik des EEG die Variante Volleinspeisung gewählt wird. Bislang ist ein Anteil Eigenverbrauch im Gebäude dafür erforderlich.
  9. Glühlampen und Leuchtstofflampen: Für die meisten Glühlampen und Leuchtstofflampen ist 2023 endgültig Schluss. „Sie dürfen spätestens ab 1. September nicht mehr in den Verkehr gebracht werden“, so Inse Ewen. Dazu zählen Kompaktleuchtstofflampen, die gängigen T8-Leuchtstofflampen und R7s-Hochvolt-Halogenlampen. Letztere werden immer noch vielfach in veralteten Deckenfluterleuchten eingesetzt und sind wegen der hohen elektrischen Leistung echte Stromfresser. Leuchtstofflampen gelten wegen ihres Gehalts an Quecksilber als besondere Gefahr für die Umwelt.

Über uns: Die Energieberatung der Verbraucherzentrale bietet das größte unabhängige Beratungsangebot zum Thema Energie in Deutschland. Seit 1978 begleitet sie private Verbraucher:innen mit derzeit über 900 Energieberater:innen und an mehr als 900 Standorten in eine energiebewusste Zukunft. Jedes Jahr werden mehr als 180.000 Haushalte zu allen Energie-Themen unabhängig und neutral beraten, beispielsweise Energiesparen, Wärmedämmung, moderne Heiztechnik und erneuerbare Energien. Die durch die Beratungen eines Jahres bewirkten Energieeffizienzmaßnahmen führen zu einer Einsparung an Energie, die einem Güterzug von über 100 km Länge voller Steinkohle entspricht.

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