Gute Nachrichten für alle, denen das Geld für energetische Sanierungsmaßnahmen an ihrem Gebäude fehlt. Ab sofort nimmt die KfW wieder Anträge für einen Förderkredit an. Laut Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz sollen nun doch alle förderfähigen Altanträge genehmigt werden.
- KfW nimmt wieder Anträge für Förderkredite an
- Verbraucher:innen können zwischen Bargeldzuschuss oder zinsgünstigem Darlehen mit Tilgungszuschuss wählen
- Die Energieberatung der Verbraucherzentrale berät kostenfrei
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Gute Nachrichten für alle, denen das Geld für energetische Sanierungsmaßnahmen an ihrem Gebäude fehlt. Ab sofort nimmt die KfW wieder Anträge für einen Förderkredit an. Die positive Nachricht: Laut Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz sollen nun doch alle förderfähigen Altanträge, die bis zum 24. Januar eingegangen sind, nach den bisherigen Programmkriterien genehmigt werden.
Was wird gefördert?
Die Sanierungsförderung läuft unverändert wieder an. Förderfähig sind unter anderem die Wärmedämmung von Wänden, Geschossdecken und Dachflächen, die Erneuerung, der Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern und Außentüren, die Erneuerung der Heizungsanlage oder der Einbau und die Erneuerung einer Lüftungsanlage. „Verbraucherinnen und Verbraucher können wählen, ob sie einen Bargeldzuschuss haben möchten oder lieber ein zinsgünstiges Darlehen mit einem Tilgungszuschuss nutzen wollen. Für Letzteres ist die KFW zuständig“, erklärt Inse Ewen, Energieberaterin der Verbraucherzentrale Bremen.
Worauf achten?
Die Förderbedingungen müssen für den Kredit zwingend eingehalten werden. Teilweise muss eine bestimmte Effizienzhaus-Stufe erreicht werden. „Erreicht man eine besonders hohe Effizienzhaus-Stufe, beispielsweise durch den Einsatz erneuerbarer Energien, kann die maximale Investitionssumme sogar bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit betragen“, so Inse Ewen. Zusätzlich sind alle baubegleitenden Maßnahmen, wie beispielsweise die Unterstützung durch Energieberater:innen, bei Ein- bis Zweifamilienhäusern mit insgesamt bis zu 10.000 Euro, bei Mehrfamilienhäusern mit bis zu 4.000 Euro pro Wohneinheit (max. 40.000 Euro) förderfähig. Die Tilgungszuschüsse sind ebenfalls abhängig von der erreichten Effizienzhaus-Stufe. Ein Beispiel: durch die Dämmung der Gebäudehülle und den Austausch der Heizungsanlage entstehen Gesamtkosten von 80.000 Euro. Mit den Maßnahmen wird ein Effizienzhaus 100 erreicht. Dann beläuft sich der Tilgungszuschuss auf 22.000 Euro (27,5 %).
Was, wenn man gar nicht umfangreich sanieren möchte?
Auch wer nicht vor hat, das Gebäude so umfangreich zu sanieren, dass das Objekt eine neue Effizienzhaus-Stufe erreicht, muss den Kopf nicht in den Sand stecken. Denn auch wer „nur“ eine Dämmung der Gebäudehülle plant, kann einen Kreditantrag bei der KfW einreichen. „Förderfähig sind neben den oben genannten Maßnahmen eine ganze Bandbreite an anderen Einzelmaßnahmen. Auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sind die Richtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) als Download zur Verfügung gestellt. Dort kann im Einzelfall nachgeschlagen werden, ob die geplante Maßnahme förderfähig ist oder nicht“, erläutert Inse Ewen. Unabhängig von der Anzahl der gestellten Anträge belaufen sich die förderfähigen Kosten für energetische Sanierung bei Wohngebäuden auf bis zu 60.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr. Für die Fachplanung beziehungsweise die Baubegleitung sind die förderfähigen Gesamtkosten bei Ein- bis Zweifamilienhäusern auf 5.000 Euro und bei Mehrfamilienhäusern auf 2.000 Euro pro Wohneinheit (max. 20.000 Euro pro Zuwendungsbescheid) gedeckelt. Die Zuschüsse sind sehr unterschiedlich.
Beispiel Dämmung
Die Investitionssumme beträgt 50.000 Euro. Dann beträgt der Zuschuss insgesamt 10.000 Euro (20 %). Je nach Maßnahme, Dämmung oder Heizungstechnik, kann sich dieser Zuschuss auf bis zu 45 % erhöhen. Mit dem sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan (isfp) gibt es nochmals 5% obendrauf. Achtung: Es gibt im Land Bremen ebenfalls Fördergeld, das zusätzlich in Anspruch genommen werden kann.
Wer sich im Dschungel der Förderprogramme verirrt hat, kann sich kostenfrei bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale beraten lassen. Eine Terminvereinbarung ist erforderlich unter 0421-160777. Die Energieberatung wird gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Fragen rund um das Thema Energiesparen beantwortet die kostenfreie Energieberatung der Verbraucherzentrale Bremen. Die Energieberatung wird gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Bitte beachten Sie auch unser Online-Vortragsangebot. Sie finden es unter www.vz-hb.de (Veranstaltungen).
Über uns:
Die Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale bietet das größte interessenneutrale Beratungsangebot zum Thema Energie in Deutschland. Seit 1978 begleitet sie private Verbraucher mit derzeit rund 600 Energieberatern und an mehr als 800 Standorten in eine energiebewusste Zukunft. Jedes Jahr werden mehr als 100.000 Haushalte zu allen Energie-Themen unabhängig und neutral beraten, beispielsweise Energiesparen, Wärmedämmung, moderne Heiztechnik und erneuerbare Energien. Die durch die Beratungen eines Jahres bewirkten Energieeffizienzmaßnahmen führen zu einer Einsparung an Energie, die einem Güterzug von 50 km Länge voller Steinkohle entspricht. Die Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.