Fragen um die Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht - Verbrauchercafé

Es kann schnell gehen: ein Unfall, eine schwere Krankheit oder Altersschwäche. Schon stehen Fragen im Raum wie: Will ich künstlich ernährt werden? Wie viele Schmerzen kann und will ich ertragen? Wer Entscheidungen darüber nicht überlassen will, braucht eine Patientenverfügung.
Artz-Patient-Gespräch
Patientenverfügung

Verbrauchercafé am 21.6.2018 um 16: Uhr in der Verbraucherzentrale Bremen e.V., Altenweg 4, 28195 Bremen

  • kostenlos und ohne Anmeldung
  • Patientenverfügung
  • Vorsorgevollmacht
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Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Doch was ist dabei zu beachten?
Wollen Sie nur jemanden bevollmächtigen, in Gesundheitsfragen für Sie zu sprechen, genügt eine Vorsorgevollmacht. Mit einer Patientenverfügung legen Sie hingegen schriftlich im Voraus fest, für welche Krankheitssituation Sie in bestimmte medizinische Behandlungen einwilligen und welche Sie ablehnen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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