Statt Pflegenoten: Neue Qualitätsprüfungen in Pflegeheimen

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale Bremen informiert über Veränderungen ab dem 1. November über die schrittweise Abschaffung des Schulnoten-Systems für Pflegeheime.
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Die Verbraucherzentrale Bremen informiert über Veränderungen ab dem 1. November über die schrittweise Abschaffung des Schulnoten-Systems für Pflegeheime.

  • Einrichtungen werden allgemeine strukturelle Informationen zu ihrem Heim geben
  • Zweimal im Jahr werden die Heime Qualitätsdaten anhand von zehn vorgegebenen Indikatoren erheben
  • Die Ergebnisse der Überprüfungen werden im Lauf des Jahres 2020 veröffentlicht
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Das bisherige Schulnoten-System für Pflegeheime wird vom 1. November 2019 an Schritt für Schritt abgeschafft. An seine Stelle treten ausführlichere Informationen, die dann in drei Bereichen Auskunft geben: Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten allgemeine Informationen über die Einrichtung, über die Qualität der Pflege und können zudem die Ergebnisse externer Prüfungen einsehen. Die Verbraucherzentrale Bremen begrüßt das neue System.

Neuer Kriterienkatalog
Ab November prüfen die Mitarbeiter der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung und der Prüfdienste der Privaten Krankenversicherung Pflegeheime anhand eines neu erarbeiteten Kriterienkatalogs. Die derzeit bestehenden Richtlinien wurden auf Basis wissenschaftlicher Studien überarbeitet. Nach dem neuen System führen die Prüfdienste pro Einrichtung mit neun Bewohnern ein Gespräch und nehmen den Pflegezustand der Bewohner in Augenschein. Die Überprüfung der Dokumentationen und Aufzeichnungen wird weniger bedeutend, stattdessen soll die tatsächliche Versorgungsqualität der Bewohnerinnen und Bewohner dargestellt werden. Ergänzt werden diese Ergebnisse durch zwei weitere Säulen:

  • Die Einrichtungen werden allgemeine strukturelle Informationen zu ihrem Heim geben. Dazu zählen beispielsweise Angaben zur Zahl der Bewohner, zur Personalsituation und zur Ausstattung der Einrichtung.
  • Darüber hinaus erheben die Einrichtungen zweimal im Jahr Qualitätsdaten anhand von zehn vorgegebenen Indikatoren. Zu diesen Indikatoren zählen zum Beispiel der Anteil an Pflegebedürftigen mit Druckgeschwüren oder unbeabsichtigten Gewichtsverlusten, Stürze von Bewohnern oder wie häufig Gurte oder Bettenseitenteile angewandt werden.

Die Ergebnisse der Überprüfungen werden im Lauf des Jahres 2020 nach und nach im Internet auf den Seiten der Pflegekassen veröffentlicht.

Bisheriges System unbrauchbar
Mit dem bisherigen System der Pflegenoten konnten gute Heime kaum von schlechten unterschieden werden, denn fast alle Pflegeheime hatten eine 1 vor dem Komma. Zudem war es möglich, dass beispielsweise durch das Aushängen eines Speiseplanes Mängel in der Pflege ausgeglichen werden konnten. „Die Veröffentlichungen nach dem neuen System werden umfangreicher und differenzierter sein als die bisherigen Pflegenoten. Ratsuchende haben künftig die Möglichkeit, individuelle Filter bei den Kriterien zu setzen, die ihnen besonders wichtig sind. Und sie können leichter mehrere Einrichtungen miteinander vergleichen. Eine Gesamtnote wie bisher wird es nicht mehr geben“, so Dr. Annabel Oelmann, Vorständin der Verbraucherzentrale Bremen.

Trotz des neuen Systems zur Qualitätsdarstellung in Pflegeheimen ist es jedoch auch in Zukunft wichtig, sich vor einer Heimauswahl einen persönlichen Eindruck von der Einrichtung zu machen.
Weitere Informationen zur neuen Qualitätsdarstellung in Pflegeheimen sind hier  zu finden.

 

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