Nachhaltigkeit bei betrieblicher Altersversorgung zu lückenhaft

Pressemitteilung vom
Kommentar zum Referentenentwurf des Bundesfinanzministerium
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Das Bundesfinanzministerium legte am 2. Juli 2018 einen Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur betrieblichen Altersversorgung (sogenannte EbAV-II-Richtlinie vom 14.12.2016) vor. Die Richtlinie adressiert an mehreren Stellen das Thema Nachhaltigkeit und beinhaltet Regelungen zu ökologischen, ethischen und die Unternehmensführung betreffenden Faktoren. Sie muss bis zum Januar 2019 in deutsches Recht umgesetzt werden.

Ulrike Brendel, Leiterin des Bereichs Nachhaltige Geldanlagen bei der Verbraucherzentrale Bremen sagt hierzu: „Das Bundesfinanzministerium hat mit dem Referentenentwurf die Chance vertan, eine nachhaltig orientierte betriebliche Altersvorsorge in Deutschland voranzutreiben. Dabei ermöglicht es die Richtlinie, Pensionskassen und Pensionsfonds zu verpflichten, Risiken die sich zum Beispiel aus dem Klimawandel ergeben, stärker zu berücksichtigen und offenzulegen. Die EU-Kommission und das Europäische Parlament haben längst erkannt, dass auch die Finanzwirtschaft nachhaltiger ausgerichtet werden muss, um das Klima und die Umwelt zu schützen. Deutschland hat diesen Trend leider verschlafen.“

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