Takeaway – Wegwerfbehälter anstatt Mehrwegdosen

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale Bremen nimmt die Gastronomie unter die Lupe: In einem Marktcheck wurden 23 Betriebe auf ihren Einsatz von Mehrwegverpackungen überprüft. Nur neun von den geprüften Betrieben bieten umweltfreundliche Mehrwegalternativen an. Auch das Mehrwegsystem lässt noch Raum für Verbesserung, denn für die Kundschaft ist es unübersichtlich.
Merhwegschalten in einer Hand
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Nach Angaben des Bundesumweltministeriums entstehen in Deutschland täglich 770 Tonnen Müll allein durch Einwegverpackungen. Insbesondere der Trend zum Essen-to-go in der Gastronomie trägt dazu bei. Um Einwegverpackungen zu reduzieren und die Umwelt zu schützen, gilt seit dem 1. Januar 2023 ein neues Gesetz, das Gastronomiebetriebe dazu verpflichtet, neben Einwegverpackungen auch Mehrwegalternativen anzubieten.

Der Marktcheck

Die Verbraucherzentrale Bremen hat in einem nicht-repräsentativen Marktcheck 23 Betriebe der Bremer Innenstadt besucht und untersucht, ob diese Mehrwegverpackungen anbieten. Unter den überprüften Betrieben in der Bremer Innenstadt waren Restaurants, Bistros, Frischtheken von Supermärkten und Cafés. Der Marktcheck ergab: 14 der 23 Betriebe verwenden Einwegverpackungen, während nur neun Betriebe auch Mehrweg-Alternativen anbieten.

Unterschiedliche betriebliche Regelungen

Das Verpackungsgesetz enthält unterschiedliche betriebliche Regelungen in Bezug auf Betriebsgröße, Mitarbeiterzahl und Verpackungsmaterialien. „Betreiber mit mehr als fünf Beschäftigten und einer Ladenfläche von über 80 Quadratmetern müssen neben Einwegverpackungen auch Mehrwegalternativen für To-Go-Bestellungen anbieten. Kleinere Betriebe müssen dagegen die Möglichkeit schaffen, dass die Kundschaft ihre Speisen in mitgebrachten Behältern transportieren kann“, sagt Katja Quantius Ernährungsexpertin von der Verbraucherzentrale Bremen.

Im Marktcheck wurde festgestellt, dass 60 Prozent der überprüften Betriebe Essen in Einwegverpackungen aus Karton oder Materialverbundstoffen mit Papieroptik ausgaben, während neun Betriebe Mehrwegverpackungen anboten.Einwegverpackungen aus Karton sind aus Sicht der Verbraucherzentrale aber keine Lösung, da sie ressourcenintensiv sind und nicht recycelbar. Durch den Einsatz von Papier, Karton oder Alufolie umgehen Betriebe die Mehrwegpflicht und das Angebot der Verpackungsoptionen bleibt unübersichtlich.

Kennzeichnungen auf der Mehrwegverpackung

Mehrwegverpackungen sind nach 10 bis 15 Durchläufen eine ökologische-wertvolle Alternative zu Einwegverpackungen. Sie sparen nicht nur Ressourcen, sondern reduzieren Abfälle. Alle Behältertypen, die in den Betrieben angeboten wurden, waren mit Piktogrammen versehen, um deutlich zu kennzeichnen, dass sie für den Lebensmittelkontakt geeignet sind, hohe Temperaturen aushalten, in der Mikrowelle oder im Gefrierschrank verwendet werden können und auslaufsicher sind. Laut Kennzeichnung bestehen die Mehrwegverpackungen aus den Materialien Polypropylen (PP), Polyethylene Terephthalate (PET) oder BPA-freies Plastik. Diese Materialien können häufig wiederverwendet und recycelt werden.

Unübersichtliches Mehrwegsystem

Das Mehrwegsystem erweist sich als unübersichtlich und nicht einheitlich. „Pfandgebühren, Rückgabevoraussetzungen und per App-abhängige Mehrwegsysteme – jeder macht es anders. In der Summe ist das zu kompliziert“, meint Katja Quantius. „Das Mehrwegsystem muss kundenfreundlicher gestaltet werden, sodass Mehrwegbehälter überall genutzt, ausgetauscht und zurückgegeben werden können. Unabhängig davon, wo sie ausgeliehen wurden. Wenn Betriebe sich auf kundenfreundliche Lösungen einigen, können Verbraucherinnen und Verbraucher diese auch nachfragen.

Und was können Verbraucherinnen oder Verbraucher tun? „Fragen Sie aktiv beim Restaurantpersonal nach Mehrwegbehältern. Auch das Mitbringen eigener Behälter ist immer eine gute Option“, sagt Katja Quantius. „Und sollte es doch eine Einwegverpackung geworden sein, entsorgen Sie diese unbedingt im Restmüll, damit diese nicht langfristig in der Umwelt landet.“

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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