Am Telefon geben sich aktuell Betrüger als Dienstleister aus, der von der Verbraucherzentrale beauftragt worden ist, oder die Betrüger melden sich direkt mit „Verbraucherzentrale“. Die Anruferinnen und Anrufer fragen nach Stromzählernummern, Zählerständen und Adressen, aber auch nach anderen persönlichen Daten. Auf Nachfrage werden diese Angaben benötigt, um ein vermeintlich besseres Angebot für einen Stromvertrag vorlegen zu können oder Tipps zum Energiesparen zu geben.
Verbraucherzentrale ruft niemanden unaufgefordert an
„Die Beraterinnen und Berater der Verbraucherzentrale Bremen rufen Verbraucherinnen und Verbraucher nur an, wenn zuvor ein Termin für eine Beratung gebucht wurde“, sagt Nicole Bahn, Referentin für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Bremen. Die Betrügerinnen und Betrüger treten am Telefon häufig aggressiv auf und drohen. Nicole Bahn rät: „Lassen Sie sich grundsätzlich nicht von Drohungen am Telefon unter Druck setzen, geben sie keine Daten raus und überweisen Sie kein Geld an Unbekannte. Sollen Sie Daten oder Passwörter am Telefon durchsagen, ist dies höchst unseriös und ein Anzeichen für Betrug.“
So können Sie sich schützen
Erkennen Sie die Masche
Unbekannte Anrufer geben sich als Mitarbeiter der Verbraucherzentrale aus, schildern ein gravierendes Problem und bieten eine Lösung oft gegen ein stattliches Entgelt an. Nicht selten werden die Angerufenen aufgefordert, ihre persönlichen Daten anzugeben. Angeblich, um die notwendigen Unterlagen zusenden zu können. Mitunter wird den Betroffenen auch gleich die Bankverbindung mit entlockt. Fakt ist: Die Verbraucherzentrale Bremen kontaktiert Verbraucher nicht, um Beratungen oder sonstige Leistungen anzubieten - weder per Mail noch am Telefon. Sie wirbt nicht für Produkte oder Dienstleistungen.
Seien Sie wachsam
Wir raten dringend davon ab, sich in ein Gespräch verwickeln zu lassen und persönliche Daten preiszugeben. Am besten ist es, gar nicht erst zu reagieren.
Gehen Sie gegen ungebetene Anrufer vor
Wer Hinweise für ein betrügerisches Verhalten oder eine bewusste Irreführung erkennt, sollte den Namen des Anrufers, die Adresse der Firma, Datum, Uhrzeit sowie den Grund des Anrufs und die angezeigte Rufnummer notieren und Strafanzeige bei der Polizei erstatten, damit das kriminelle Treiben strafrechtlich verfolgt werden kann.
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