Wer beim Modernisieren der eigenen vier Wände auf Energieeffizienz achtet, kann Zuschüsse und verbilligte Darlehen vom Staat und auch vom Land Bremen erhalten, wenn die Fördervoraussetzungen erfüllt werden. Die Förderprogramme des Bundes wurden zum Jahresbeginn 2024 erheblich geändert. Gefördert werden sowohl energetische Sanierungsmaßnahmen als auch der Austausch alter Heizungen.
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Förderfähige Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz
Zu den förderfähigen Einzelmaßnahmen zählen die nachträgliche Wärmedämmung von Außenwänden, Dachflächen und Geschossdecken und der Austausch oder die Ertüchtigung von Fenstern und Außentüren. Auch Sonnenschutz von außen kann gefördert werden.
„Ebenso förderfähig sind Wohnungslüftungsanlagen und digitale Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung der Heizung, also 'Efficiency Smart Home-Systeme'", erklärt Inse Ewen, Energieberaterin für die Verbraucherzentrale Bremen.
Anforderungen an geförderte Maßnahmen
Für alle Maßnahmen gelten technische Mindestanforderungen. In der Regel müssen die gesetzlichen Anforderungen aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) übertroffen werden, um eine Förderung zu erhalten. „Bei der Förderung von Wärmedämmungen gilt beispielsweise, dass die Dämmung dicker ausfallen oder qualitativ hochwertiger sein muss, als im GEG vorgeschrieben“, so Inse Ewen.
In der Richtlinie zur Förderung von Einzelmaßnahmen der BEG sind im Kapitel Technische Mindestanforderungen alle förderfähigen Maßnahmen zusammengefasst.
Energetische Fachplanung und Baubegleitung
Damit eine Förderung gewährt werden kann, müssen bei allen Maßnahmen Energieexperten beteiligt werden, die auf der Webseite www.energie-effizienz-experten.de gelistet sein müssen. „Der Energieexperte muss die energetische Fachplanung der Maßnahme übernehmen, die Umsetzung begleiten und sowohl die Einhaltung der Mindestanforderungen als auch die programmgemäße Umsetzung der Maßnahme bestätigen“, führt Inse Ewen an.
Wie wird gefördert
...über Zuschüsse
Alle Maßnahmen werden mit Zuschüssen gefördert. Die Grundförderung beträgt 15 Prozent der Kosten. Einen zusätzlichen Bonus von fünf Prozent gibt es für alle Maßnahme, die Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) sind.
Es werden höchstens Ausgaben in Höhe von 30.000 Euro pro Wohnung und Kalenderjahr gefördert. Der Zuschuss erhöht sich um weitere 30.000 Euro, wenn der Bonus für den iSFP gewährt wird.
Einzelmaßnahmen können nur bezuschusst werden, wenn zuvor ein Antrag gestellt und bewilligt wird. Die Antragstellung erfolgt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?
In einem individuellen Sanierungsfahrplan erarbeiten Eigentümerinnen und Eigentümer gemeinsam mit dem Energieberater oder der Energieberaterin eine auf sie abgestimmte Strategie zur Sanierung ihres Gebäudes. Die einzelnen Maßnahmen werden dabei so aufeinander abgestimmt, dass die Sanierung die größtmöglichen Einsparpotenziale bei kleinstmöglichem Kostenaufwand erzielt.
Die Erstellung eines iSFP kann ebenfalls gefördert werden und zwar in der Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude. Die Höhe der Förderung beträgt 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars (höchstens 1.300 Euro bei Gebäuden mit bis zu zwei Wohnungen.)
Auch die energetische Fachplanung und Baubegleitung wird bezuschusst. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der Beratungshonorare. Es werden höchstens Ausgaben in Höhe von 5.000 Euro für Wohngebäude mit bis zu zwei Wohnungen pro Kalenderjahr gefördert. Förderfähige Kosten für Fachplanung und Baubegleitung, die über die Obergrenzen hinausgehen, können anteilig mit den jeweiligen Maßnahmen mitgefördert werden.
...über Darlehensförderung mit einem Ergänzungskredit
Inse Ewen rät: „Wer für die Umsetzung einer mit Zuschüssen geförderten Maßnahme eine Finanzierung benötigt, kann über die Zuschussförderung hinaus ein Darlehen beantragen. Dieser Ergänzungskredit wird von der Förderbank KfW vergeben.“ Voraussetzung für die Beantragung ist ein Zuwendungsbescheid vom BAFA. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 120.000 Euro pro Wohnung.
Die Antragstellung erfolgt bei einem Kreditinstitut, zum Beispiel der Hausbank. Der Ergänzungskredit wird ausschließlich für Einzelmaßnahmen vergeben, die in der BEG bezuschusst werden. Voraussetzung für die Antragstellung ist ein Zuwendungsbescheid vom BAFA.
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 120.000 Euro pro Wohnung.
Im Land Bremen gibt es zusätzlich zu der BEG-Förderung eine Förderung für Dämmmaßnahmen am Haus sowie zum Fensteraustausch. Verbraucher:innen können beide Förderungen nutzen, müssen sich also nicht entscheiden zwischen der Bundesförderung und der Landesförderung.
Was ist die BEG?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bündelt die wichtigsten Förderprogramme des Bundes zur Gebäudesanierung. BEG-Förderungen werden über das BAFA bzw. die KfW als Zuschuss zu den anfallenden Kosten für eine geförderte Maßnahme ausgezahlt. Dieses Geld muss nicht zurückgezahlt werden. Die Förderung ist stets an Voraussetzungen geknüpft, die bei der Umsetzung der Maßnahme zu beachten sind. Einen Förderkredit mit Tilgungszuschüssen für die vollständige energetische Sanierung als so genanntes Effizienzhaus und den Ergänzungskredit zu geförderten Einzelmaßnahmen vergibt die KfW.
Weitere Fragen rund um das Thema Förderung und anderen energiespezifischen Themen beantwortet die stationäre Energieberatung der Verbraucherzentrale Bremen. Die Beratung findet persönlich, telefonisch oder per Videoberatung statt. Die Berater:innen informieren anbieterunabhängig und individuell. Eine Terminvereinbarung unter 0800- 809 802 400 (kostenfrei) ist erforderlich.
Alles viel zu kompliziert? Dann hilft der Vortrag „Energetische Sanierung – Schritt für Schritt zum energieeffizienten Haus“ am 11.04.2024 in der VHS Bremen Nord weiter. Außerdem werden auch in Bremerhaven Vorträge am 18.4. und 29.4. angeboten.
Informationen und Anmeldemöglichkeiten finden Sie unter www.vz-hb.de (Veranstaltungen).
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.