Datingportale: Nicht in versteckte Kostenfallen tappen

Pressemitteilung vom
Die Suche nach der Liebe über Partnervermittlungen oder Singlebörsen ist beliebt. Doch ist Vorsicht geboten. Viele Betreiber von Dating-Portalen verbergen einige wichtige Details. Im Kleingedruckten stehen getarnte Hinweise auf hohe Preise, Vertragslaufzeiten und versteckte Kosten. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Kostenfallen vermeiden können.
Eine Frau im Kleid tippt auf ihrem Smartphone.
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Es ist ratsam, sich vorab genau zu informieren und nicht voreilig einen Vertrag einzugehen. Interessierte sollten sich vorher gründlich erkundigen: Erfahrungsberichte und Bewertungen lesen, sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und das Impressum des Portals anschauen. „Prüfen Sie vor einer Registrierung oder einem Vertragsschluss, ob Name und Kontaktmöglichen zu den Verantwortlichen des Portals angegeben sind. Sitzt der Anbieter im Ausland, könnte es schwierig werden, insbesondere Ansprüche auf Rückzahlung durchzusetzen“, rät Marja Sterk, Verbraucherrechtsberaterin bei der Verbraucherzentrale Bremen.

Auf die Vertragslaufzeit achten

Überprüfen Sie die Laufzeit der Verträge. Bei vielen Online-Partnervermittlungen kann zwischen verschiedenen Vertragslaufzeiten gewählt werden. Je länger die Laufzeit ausfällt, desto günstiger ist meist der monatliche Beitrag und desto höher sind aber eventuell auch die Gesamtkosten. Wenn Verbraucherinnen und Verbrauchern das Angebot nach kürzerer Zeit nicht mehr gefällt, sind diese an die gewählte Laufzeit gebunden und werden über ihr Recht zur außerordentlichen Kündigung streiten müssen. „Interessierten, die schauen, ob sie das Portal zufrieden stellt, raten wir zu einer kurzen Laufzeit“, so Sterk.

Achtung: Versteckte Kosten

Wenn die Dating-Plattform zusätzliche Leistungen anbietet, um die „Vermittlungschancen zu verbessern“, ist genau hinzuschauen. Bei Testangeboten wie „einem kostenlosen Probe-Monat“ verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Testphase in der Regel automatisch auf eine teure und langfristige Mitgliedschaft. Weil die persönlichen Daten der Nutzerinnen und Nutzer bereits registriert sind, wird der Folgebetrag vom Konto abgebucht.

Verträge widerrufen und kündigen

„Schließen Verbraucher einen Vertrag im Internet ab, steht ihnen grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu“, erklärt Sterk. Allerdings gilt diese Frist erst, wenn sie über ihr Widerrufsrecht informiert wurden und ihnen die Widerrufsbelehrung vorliegt. Fehlt diese, besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht von 12 Monaten und 14 Tagen. Auch auf Kündigungsmöglichkeiten ist ausdrücklich hinzuweisen. Dazu hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Online-Partnerbörsen ihren Kunden die Kündigung auch online ermöglichen müssen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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Bundesgerichtshof

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