Die Kraft der Sonne nutzen: Verbraucherzentrale informiert über Photovoltaikanlagen

Pressemitteilung vom
Die Sonne liefert im Jahr deutlich mehr Energie als die gesamte Menschheit verbrauchen könnte. Das Energieproblem ist also gelöst? Nicht ganz. Um diese Energie nutzen zu können und damit Strom zu produzieren, braucht es Photovoltaikzellen auf dem Dach. In Bremerhaven werden Solaranlagen derzeit gefördert.
Person installiert Photovoltaikanlage
Off

Wenn im Sommer die Sonne vom Himmel strahlt, liegt der Gedanke nahe, diese frei verfügbare Energie auch zuhause zu nutzen. Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher möchten ihren Beitrag zum Klimaschutz leisten und installieren eine Photovoltaikanlage. Sie sind dann nicht nur unabhängiger vom öffentlichen Stromnetz, sondern sparen auch Geld, wenn sie einen möglichst großen Anteil des produzierten Stroms selbst nutzen.

Wann ist eine Photovoltaikanlage sinnvoll?

Der optimale Standort für eine Solarstrom-Anlage ist ein verschattungsfreies Dach mit einer stabilen Dacheindeckung. Die Ausrichtung sollte südwärts sein und die Dachneigung 30° betragen. Unter diesen Umständen liefert die Photovoltaik-Anlage den meisten Strom. Doch auch auf Ost- oder Westdächern kann eine Photovoltaikanlage sinnvoll sein: Viele Menschen sind tagsüber nicht zu Hause und verbrauchen eher in den Morgen- und Abendstunden Strom. Das sind genau die Zeiten, in denen das Sonnenlicht aus Ost beziehungsweise West kommt und die daraus gewonnene Energie direkt genutzt werden kann. Dachneigungen unter 25° und über 60° können zwar den Stromgewinn vermindern, der Strom aus der Anlage hilft aber dennoch dabei, Energiekosten zu senken.

Förderung für Solarstromanlagen in Bremerhaven

Seit Februar 2023 können Bremerhavener und Bremerhavenerinnen eine Förderung für Solaranlagen in Anspruch nehmen. Die Neuerrichtung einer Photovoltaikanlage – mit oder ohne Speicher – wird mit einem Zuschuss in Höhe von 25 Prozent der Investitionssumme gefördert. Zudem wird der Ausbau eines Speichers in der gleichen Höhe gefördert. Um die Förderung zu erhalten, müssen die Begünstigten auf die Einspeisevergütung verzichten. Auf der Website www.solar-in-bremerhaven.de erhalten Interessierte mehr Informationen zum Förderprogramm. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale informiert und berät ebenfalls über das Programm.
 

Fragen zum Förderprogramm aber auch zu anderen Energiethemen werden Verbraucherinnen und Verbraucher kostenlos in einem persönlichen Gespräch, telefonisch und per Video bei der Energieberatung los. Termine können telefonisch unter 0800 - 809 802 400 vereinbart werden.

Immer montags findet eine persönliche Beratung in der Verbraucherzentrale in Bremerhaven, Barkhausenstraße 16, 3. Stock, statt.

Die Verbraucherzentrale bietet zudem den Online-Vortrag „Photovoltaik – ist das etwas für mich?“ am 13. Juli um 18:00 Uhr an. Eine Anmeldung ist unter www.verbraucherzentrale-bremen.de/Veranstaltungen möglich.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Logo des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Streikende Menschen in Gewerkschaftsjacken und mit Fahnen

Streik bei der Bahn, im ÖPNV, am Flughafen: Das sind Ihre Rechte

Am 10. März wurde an Flughäfen und im ÖPNV in Deutschland gestreikt. Die Warnstreiks bei Bussen, U- und Straßenbahnen dauert in vielen Orten mehrere Tage. Welche Rechte Betroffene haben, wenn der Zug oder Flug ausfällt, fassen die Verbraucherzentralen hier zusammen.
Lebensversicherung

Lebensversicherer FWU ist insolvent – was das für Sie bedeutet

Die FWU-Holdinggesellschaft ist insolvent. Mit ihr betroffen ist das luxemburgische Tochterunternehmen FWU Life Insurance Lux S.A.. Was Sie als Versicherungsnehmer:in jetzt wissen müssen, erfahren Sie in diesem Artikel.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.