„Die starke Nutzung dieser Online-Angebote übertrifft unsere Erwartungen bei weitem“, sagt Nicole Bahn, Verbraucherrechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Bremen. „Es zeigt uns, wie wichtig den Menschen die eigene Vorsorge ist und dass interaktive Anwendungen die Hürde überwinden helfen, sich auch mit schwierigen und zum Teil auch emotional belastenden Themen zu beschäftigen.“
Am häufigsten wählten die Nutzerinnen und Nutzer Patientenverfügungen (knapp 117.000 in 2023) und Vorsorgevollmachten (über 106.000 in 2023) aus. Betreuungsverfügungen wurden in 2023 über 13.000 mal fertig gestellt. „Das entspricht der Lebensrealität vieler Menschen, denn eine Betreuungsverfügung ist nur erforderlich, wenn man keine Vertrauensperson hat, die man mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen kann, im eigenen Namen zu handeln oder wenn man möchte, dass die gewählte Person vom Amtsgericht beaufsichtigt wird“, erklärt Bahn.
Online, kostenfrei und bequem
Mit „Selbstbestimmt – den Online-Vorsorgedokumenten der Verbraucherzentralen“ lassen sich bequem am heimischen Rechner und kostenfrei jeweils auf die persönlichen Bedürfnisse abgestimmte Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen erstellen. Dieser Online-Service der Verbraucherzentralen ist kostenfrei über www.verbraucherzentrale.de/selbstbestimmt erreichbar. Grundlage für diesen Service sind die Textbausteine und Formulare des Bundesministeriums der Justiz.
Aus diesen Textbausteinen lassen sich mit Hilfe des Online-Services der Verbraucherzentralen Schritt für Schritt die individuell passenden Kombinationen der Textbausteine zusammenstellen. Erklärtexte und Hinweise helfen dabei, die Tragweite der eigenen Entscheidung zu verstehen.
Am Ende erhalten die Nutzerinnen und Nutzer auf sie abgestimmte, individualisierte Vorsorgedokumente, die dann nur noch ausgedruckt und unterschrieben werden müssen, damit sie wirksam werden.
„Selbststimmt – die Vorsorgedokumente der Verbraucherzentralen“ wurde von den Verbraucherzentralen Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Thüringen im bundesweiten Projekt „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ erstellt, gefördert durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.
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