Aus Sicht der Verbraucherschützer gehen diese Produkte in der Regel am Bedarf der Studierenden vorbei, sind unflexibel, intransparent, erwirtschaften wenig Rendite und kosten unverhältnismäßig hohe Abschluss- und Verwaltungsgebühren. „Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass die Vertriebsmitarbeitenden gezielt Studierende ansprechen und sie mit kostenlosen Seminaren zum Abfassen der Thesis, Bewerbungstraining oder der Anwendung gängiger Software locken“, so Inga Tekath von der Verbraucherzentrale Bremen. „Ist der Kontakt dann einmal hergestellt und das Vertrauen gewonnen, versuchen die Vertriebler ihre Altersvorsorge- und Versicherungsprodukte an die Studierenden zu verkaufen“.
Produkte sind oft ungeeignet und teuer
Die Verbraucherzentralen kritisieren zudem die Praxis der Vertriebe, Ratsuchenden in den Versicherungsverträgen häufig eine viel zu hohe Dynamisierung der Beitragszahlungen unterzuschieben. Die jährliche Beitragserhöhung löst automatisch auch in Zukunft neue, stattliche Provisionszahlungen der Versicherer an die Finanzvertriebe aus. Die dadurch verursachten Abschlusskosten bewirken, dass derartige Verträge sogar auf Sicht von über zehn Jahren noch Minusrenditen verursachen können.
Basisrente ist Verkaufsrenner auf dem Uni-Gelände
Das Standard-Produkt, das Studierenden am häufigsten auf dem Campus angeboten wird, ist die Basisrente – auch bekannt als Rürup-Rentenversicherung. Sie wird gerne als Altersvorsorge kombiniert mit Risikoabsicherung wie einer Berufsunfähigkeitsversicherung verkauft. „Derartige Kombiprodukte maximieren aber nur die Provision der Vermittler. Für Verbraucher ist es wichtig zu wissen, dass sich eine Risikoabsicherung (Versicherung) nicht für den Vermögensaufbau (Sparen) eignet. Das Leben und die Erwerbsverläufe sind nicht planbar, schon gar nicht über Jahre und Jahrzehnte“, so Inga Tekath. „Ein Rürup-Vertrag bindet Vermögen jahrelang auch in Situationen, in denen man über sein Geld flexibel verfügen möchte, beispielsweise für eine Immobilie, eine berufliche Umorientierung oder eigene Kinder.“
Ein solcher Vertrag ist nicht kündbar. Das Geld wird am Ende der Ansparphase ausschließlich als monatliche Rente ausgezahlt – gesonderte Auszahlungen des Kapitals sind nicht möglich. Aus den Beratungen der Verbraucherzentrale geht außerdem hervor, dass Sparende 95 Jahre und älter werden müssten, bis sie ihre kompletten Einzahlungen tatsächlich in Form einer versteuerten Rente erhalten haben. Das zentrale Verkaufsargument „Steuervorteile“ wiegt somit alle mit dem Produkt verbundenen Nachteile nicht auf.
Info-Aktion für Studierende gestartet
Die Beratungsfälle der Verbraucherzentralen in ganz Deutschland zeigen: Noch immer werden Studierenden nicht bedarfsgerechte Finanzprodukte empfohlen und verkauft – noch dazu auf einem neutralen Boden wie dem Universitätsgelände. Oftmals fällt dies jedoch erst nach Jahren der Einzahlung auf. Daher haben die Verbraucherschützer nun eine bundesweite Informationskampagne gestartet. Wichtige Informationen zu den Maschen der Finanzdienstleister, wie man sich dagegen wappnet und was man tun kann, wenn man bereits einen Vertrag unterschrieben hat, erfährt man auf dieser Webseite.
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