"Die Verbraucherzentrale Bremen ist überzeugt und begrüßt, dass sich weitere Betroffene auch aus Bremen der Musterfeststellungsklage des vzbv zur Stärkung ihrer Rechte anschließen. So kann ein effektiver Rechtsschutz für die Verbraucherinnen und Verbraucher durchgesetzt werden. Durch den Anschluss an die Musterfeststellungsklage können Betroffene fehlerhafte Preiserhöhungen zurückerhalten. Denn auch für primastrom und voxenergie gilt uneingeschränkt: Geschlossene Verträge sind einzuhalten", sagt Nicole Bahn, Referentin und Teamleiterin Verbraucherrecht der Verbraucherzentrale Bremen.
Wenn primastrom und voxenergie die Rechnungen der Kundinnen und Kunden korrigieren und sich dadurch ein Guthaben ergibt, wollen das die Anbieter auszahlen. Das gelte auch für ehemalige Kundinnen und Kunden der Unternehmen.
Jetzt ins Klageregister eintragen
Welche Verbraucherinnen und Verbraucher sich an den Klagen beteiligen können, erfahren sie mit dem Klage-Check des vzbv. Das Tool liefert Hinweise und einen Mustertext für den Eintrag ins Klageregister beim Bundesamt für Justiz. Durch den Eintrag schließen sich die Betroffenen der Klage an.
Das ist noch bis zur ersten mündlichen Verhandlung möglich. Den Termin dafür kann das Gericht jederzeit festlegen. Der vzbv informiert mit einem News-Alert über aktuelle Termine.
Hintergrundinformationen zu den beiden Klagen
Der vzbv hat im Oktober 2022 gegen primastrom und voxenergie geklagt, weil beide Unternehmen ihre Preise für Strom und Gas gegenüber Bestandskundinnen und -kunden erhöht haben. Die Gaspreise waren teilweise sogar um das Neunfache gestiegen.
Solche Preiserhöhungen sind aus Sicht des vzbv unzulässig, da sie einseitig vom Anbieter und ohne Zustimmung der Verbraucherinnen und Verbraucher vorgenommen wurden. In den Verträgen von primastrom und voxenergie sind keine Möglichkeiten zur Preisanpassung vereinbart. Stattdessen liegt den Verträgen häufig sogar eine Preisgarantie von 24 Monaten zu Grunde.
Der vzbv will mit den Klagen verbindlich klären lassen, dass die Kundinnen und Kunden die Beträge jenseits der vereinbarten Preise nicht bezahlen müssen. Das betrifft auch Kundinnen und Kunden, die mittlerweile einen anderen Anbieter nutzen.
Verbraucherinnen und Verbraucher könnten zudem Schadensersatz einfordern, wenn es wegen der Preiserhöhungen zu einer Vertragskündigung kam und ihr neuer Anbieter teurer ist. Dabei spielt es keine Rolle, welche Seite den Vertrag gekündigt hat. Aus diesen Gründen treibt der vzbv die beiden Verfahren weiter juristisch voran.
Die Verbraucherzentrale Bremen bietet ab dem 1. Juli eine Energierechtsberatung an. Vereinbaren Sie schon jetzt einen Termin unter www.verbraucherzentrale-bremen.de oder unter der Telefonnummer (0421) 160 777.