Viele ältere Holzöfen, -kessel und -kamine unterliegen ab sofort strengeren Emissionsvorschriften für Feinstaub und Kohlenmonoxid. Die Änderung betrifft Heizkessel, die zwischen dem 1. Januar 2005 und dem 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden, sowie Einzelfeueranlagen mit Inbetriebnahme zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010. Halten die Anlagen die Grenzwerte nicht ein, dürfen sie nicht mehr betrieben werden. Ob ein bestehender Ofen betroffen ist, können Verbraucherinnen und Verbraucher im Feuerstättenbescheid des Bezirksschornsteinfegers nachlesen.
Smart-Meter Gateway für Förderung von Wärmepumpen notwendig
Wer 2025 noch eine Wärmepumpe installieren möchte, erhält Fördergelder nur noch, wenn die Anlage an ein zertifiziertes Smart-Meter-Gateway angeschlossen werden kann. Durch dieses kann der Netzbetreiber die Stromproduktion und den Verbrauch aufeinander abstimmen. Die Grundförderung für den Einbau einer Wärmepumpe beträgt 30 Prozent der Kosten. Durch Bonusförderungen sind in der Summe bis zu 70 Prozent Zuschuss möglich. Die KFW teilt auf ihrer Webseite mit, dass die Förderung trotz vorläufiger Haushaltsförderung des Bundes vorerst weitergeführt wird.
CO2-Preis steigt
Der CO2-Preis steigt auf 55 Euro je Tonne und verteuert fossile Brennstoffe deutlich. Haushalte mit Gas- und Öl-Heizungen müssen mit Kostensteigerungen von durchschnittlich 48 Euro pro Jahr bei Gas- bzw. 63 Euro bei Ölheizungen rechnen.
Dynamische Stromtarife: Chance und Risiko
Ab diesem Jahr müssen Energieversorger dynamische Stromtarife anbieten. Der Preis orientiert sich an den Spotpreisen der Strombörse. Wird viel Strom erzeugt und wenig gebraut, beispielsweise nachts und bei viel Sonnenschein, ist der Strompreis niedriger als zu Zeiten mit hoher Nachfrage und wenig Stromerzeugung. Inse Ewen, Energieberaterin der Verbraucherzentrale Bremen sieht darin eine Chance, aber auch Risiken: „Mit dynamischen Stromtarifen können Verbraucherinnen und Verbraucher von günstigen Stromtarifen an der Börse profitieren. Und das schon, wenn sie es teilweise umsetzen - also das Elektroauto laden oder die Wärmepumpe nutzen, während der Strompreis niedrig liegt. Sie sollten jedoch vor Abschluss eines Vertrages überlegen, ob sie wirklich einen großen Teil ihres Stromverbrauchs in die günstigen Zeiten verschieben können."
Wie sich die Veränderungen und Neuerungen im Einzelfall auswirken, beantwortet gerne die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bremen. Die kostenfreie Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Eine Terminvereinbarung ist unter 0421 160 777 erforderlich. Die Energieberater informieren anbieterunabhängig und individuell.