Eine einfache Lösung wäre, die alte Gas- oder Ölheizung gegen eine neue Gas- oder Ölheizung auszutauschen, doch durch das Gebäudeenergiegesetz sind klare Grenzen gesetzt. Grundsätzliches Ziel jeden Haushalts ist, zukunftsfähige Lösungen ohne fossile Brennstoffe zu finden. Schnell wird der Ruf nach einer Wärmepumpe laut oder es wird geprüft, ob ein Fernwärmeanschluss möglich ist.
Förderprogramme bundesweit und im Land Bremen
Der Blick in den eigenen Geldbeutel setzt Grenzen, doch die aktuellen Förderprogramme machen einen Heizungsaustausch finanzierbar. So gibt es dann Fördergeld der KFW, wenn eine Heizung mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Dann sind bis zu 70 Prozent der Kosten als Zuschuss möglich. Da die Gesamtsumme für Ein- und Zweifamilienhäuser auf 30 000 Euro gedeckelt ist, liegt in diesem Beispiel der Eigenanteil bei 9 000 Euro. Beträgt der Zuschuss nur 30 Prozent oder 50 Prozent, kann das Heizungstausch-Förderprogramm des Landes Bremen greifen, dass gegebenenfalls auf maximal 60 Prozent aufstocken würde.
Energieberatung der Verbraucherzentrale
Um alle zur Verfügung stehenden Fördergelder optimal zu nutzen, sollten Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer sich im Vorfeld beraten lassen. Eine Terminvereinbarung für die kostenfreie Energieberatung der Verbraucherzentrale ist unter Telefon 0421-160777 (Ortstarif) oder unter 0800 809 802 400 (kostenfrei) möglich.
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale steht Ratsuchenden mit umfassenden Beratungsangeboten bis hin zu Hausbesuchen zur Seite, um die optimalen Heiztechnologien entsprechend den individuellen Bedürfnissen und baulichen Gegebenheiten zu ermitteln. Auch die Frage, ob ein vorzeitiger Heizungsaustausch lohnt, hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bremen zu beantworten.