Da der Energieversorger den Zählerstand vom 31. März 2024 nicht automatisch kennt, würde er den Verbrauch schätzen. Besser ist es, den genauen Zählerstand mitzuteilen. Der Energieversorger kommt im Normalfall einmal im Jahr zur Ablesung vorbei oder fordert den Zählerstand an, um den tatsächlichen Verbrauch auszurechnen und die Jahresabrechnung zu erstellen. Entweder ergibt sich dabei eine Nachzahlung oder ein Guthaben. Je nachdem, ob mehr oder weniger verbraucht worden ist, als die Summe der monatlichen Abschläge.
Schätzungen sollten vermieden werden
Ab dem 1. April erhöhen sich die Gaspreise, weil die Mehrwertsteuersenkung entfällt. Das bedeutet, dass eine Kilowattstunde Gas ab dem 1. April mehr kostet.
Doch woher weiß der Energieversorger, welcher Zählerstand vorliegt?
Sofern kein Mitarbeiter des Energieversorgers bei Ihnen zur Ablesung vorbeikommt, wird der aktuelle Zählerstand auf Grundlage des Verbrauches vom Vorjahr geschätzt.
Zählerstand ablesen ist kein Hexenwerk
Die meisten Energieversorger bieten den Service an, dass der aktuelle Zählerstand direkt im Online-Portal eingetragen werden kann. Mit einem Login kann auf der Website ein Bereich geöffnet werden, in dem alle Zähler zu sehen sind und die Zählerstände aktualisiert werden können. Ist dies nicht möglich, kann bei der Kundenhotline angerufen werden und dort mit der passenden Zählernummer bzw. Kundennummer der aktuelle Stand durchgegeben werden.
Für weiterführende Informationen bietet die Verbraucherzentrale Bremen verschiedene Veranstaltungen an. Die Anmeldung erfolgt über die Website www.verbraucherzentrale-bremen.de. Unter dem Reiter Veranstaltungen finden Sie spannende Vorträge zu den verschiedensten Themen.
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bremen wird gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.