Schäden an Gebäuden, die durch einen Sturm verursacht werden, sind über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. „Bei einem Sturm – per Definition mindestens Windstärke acht – werden Schäden am Haus von der Wohngebäudeversicherung bezahlt“, sagt Roland Stecher, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Bremen. Versicherer ersetzen Kosten für abgedeckte Dächer, abgeknickte Schornsteine oder Schäden am Haus durch umgestürzte Bäume.
Schäden an der Wohnungseinrichtung sind hingegen über eine Hausratversicherung abgedeckt. Hat ein Sturm das Dach eines Hauses abgedeckt und es regnet rein, werden hier die Schäden an der Einrichtung ersetzt. „Dies können Teppiche, Möbel oder auch die teure Hifi-Anlage sein“, erklärt Roland Stecher.
Was ist mit Mieterinnen und Mietern?
Ein Schaden kann auch für Mieterinnen und Mieter teuer werden, wenn keine Privathaftpflichtversicherung vorhanden ist. Schon ein vom Balkon gewehter Blumentopf kann zum Beispiel Fußgängerinnen und Fußgänger treffen. Wenn dadurch lebenslange körperliche Schäden bleiben, kann dies zum finanziellen Ruin des Blumentopfbesitzenden führen. Den Geschädigten stehen neben den zu bezahlenden Behandlungskosten auch noch Schadenersatz zu.
Zusatz Elementargefahren
Eine Wohngebäudeversicherung ist für Menschen, die eine Immobilie besitzen, unverzichtbar. Unwetterschäden, nicht nur durch Stürme, haben sich in den vergangenen Jahren gehäuft. Der Zusatzeinschluss von Elementarschäden kann sinnvoll sein. Roland Stecher sagt: „Mit Elementarschäden sind die Schäden gemeint, die durch das Wirken der Natur hervorgerufen werden.“ Darunter fallen Schäden durch Starkregen, Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Schneedruck oder auch Vulkanausbrüche. Auch bei der Hausratversicherung können Elementarschäden mitversichert werden. Wer zur Miete wohnt, muss sich überlegen, ob ein potentielles Hochwasser bis den betroffenen Stock steigen kann. Wer das Risiko sieht, sollte eine Elementarschadenzusatzversicherung für den Hausrat abschließen.
Autoschäden durch Dachziegel
Hat der Sturm Dachziegel oder einen Blumentopf vom Balkon auf ein parkendes Auto geschleudert, ist die Teilkasko des Autohalters in der Zahlungspflicht. Allerdings gibt es dabei oft eine Selbstbeteiligung, die von der Entschädigungssumme noch abgezogen wird. „Übrigens beinhaltet eine Vollkaskoversicherung immer eine Teilkaskoversicherung, die bei Sturmschäden zahlt“, sagt Roland Stecher.
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