„Das Interesse der Menschen an Vorsorgethemen ist ungebrochen“, sagt Nicole Bahn, Referentin und Teamleitung Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Bremen. „Mit der Woche der Vorsorge erreichen wir innerhalb kurzer Zeit eine große Zahl an Menschen, die vor der Frage stehen, wie sie für den Fall der Fälle vorsorgen sollen. Dabei geht es zum Beispiel um die Frage, wer sie im Krankheitsfall vertritt oder wie ihr Lebensende aussehen soll.“ Die klassischen Themen der „Woche der Vorsorge“ werden daher in diesem Jahr um das Thema „Der Weg zum Pflegegrad“ ergänzt.
Die Teilnahme ist nach Anmeldung kostenlos. Die Verbraucherzentralen bieten während der „Woche der Vorsorge“ folgende Online-Vorträge an:
Patientenverfügung:
Über Ihre Behandlung bestimmen Sie
Ein plötzlicher Unfall oder eine schwer verlaufende Erkrankung – jeden kann es treffen. Wer älter als 18 Jahre und einwilligungsfähig ist, kann mit einer Patientenverfügung für solche Fälle vorsorgen. In einer Patientenverfügung lässt sich festlegen, welche Untersuchungen und Behandlungen in bestimmten medizinischen Situationen oder für den Fall der Pflegebedürftigkeit erwünscht oder nicht erwünscht sind. Die Patientenverfügung richtet sich sowohl an zukünftige behandelnde Ärzte, als auch an Bevollmächtigte und Betreuer. Sie wird nur herangezogen, wenn eine Person nicht mehr in der Lage ist, ihren Willen zu äußern.
Die Vorträge richten sich an Menschen jeglichen Alters, die über ihre medizinische Behandlung selbst bestimmen wollen.
Neun Termine zur Auswahl:
Montag 06.11.2023, 15 Uhr und 18 Uhr, Dienstag, 07.11.2023, 15 Uhr und 18 Uhr, Mittwoch 08.11.2023, 18 Uhr, Donnerstag 09.11.2023, 15 Uhr und 18 Uhr, Freitag 10.11.2023 15 Uhr und 18 Uhr
Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung:
Wer entscheidet, bestimmen Sie
Wer infolge Krankheit oder Unfall seine finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, benötigt einen Menschen, der sich darum kümmert. Grundsätzlich bestimmt das Betreuungsgericht, wer für eine nicht entscheidungsfähige Person die gesetzliche Vertretung übernimmt. Wer hierzu konkrete Vorstellungen hat, kann in einer Betreuungsverfügung festlegen, wen das Gericht auswählen soll.
Der Patientenverfügung eine Stimme geben oder Vorkehrungen für die Vertretung in rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten treffen – das geht auch mit einer Vorsorgevollmacht. Gleichzeitig kann damit eine gerichtlich angeordnete Betreuung vermieden werden.
In den Online-Vorträgen zeigen die Verbraucherzentralen, was im Einzelnen zu beachten ist und wo Stolpersteine liegen können. Die Vorträge richten sich an Menschen jeglichen Alters, die ihre Vertretung in rechtlichen, finanziellen oder gesundheitlichen Angelegenheiten selbst regeln wollen.
Acht Termine zur Auswahl:
Montag, 06.11.2023, 15 Uhr und 18 Uhr, Dienstag, 07.11.2023, 18 Uhr,
Mittwoch 08.11.2023, 15 Uhr und 18 Uhr, Donnerstag 09.11.2023, 15 Uhr und 18 Uhr,
Freitag, 10.11.2023, 18 Uhr
Digitale Vorsorge- und Nachlassregelung:
Was mit Ihren Daten geschieht, bestimmen Sie
Immer mehr Menschen wickeln ihre Bankgeschäfte und andere Verträge online ab, nutzen E-Mail- und Messanger-Dienste. Viele wichtige Vertragsdaten oder Informationen sind deshalb nur noch virtuell vorhanden. Bevollmächtigte und Erben haben oft keine Kenntnis von den Online-Accounts und den dazu gehörigen Passwörtern. Zusätzliche Vorsorge- und Nachlassreglungen werden daher immer wichtiger, damit Bevollmächtigte und Erben bei Bedarf schnell handeln können.
Die Vorträge richten sich an Menschen jeglichen Alters, die über Online-Accounts verfügen und dafür eine Regelung treffen wollen.
Acht Termine zur Auswahl:
Montag, 06.11.2023, 18 Uhr, Dienstag, 07.11.2023, 15 Uhr und 18 Uhr, Mittwoch 08.11.2023, 15 Uhr und 18 Uhr, Donnerstag, 09.11.2023, 18 Uhr, Freitag 10.11.2023, 15 und 18 Uhr
Der Weg zum Pflegegrad:
Damit Sie die Hilfe bekommen, die Sie brauchen
Jeder Mensch kann pflegebedürftig werden – sei es durch Krankheit oder durch einen Unfall. Um dann die verschiedenen Leistungen der Pflegekasse in Anspruch nehmen zu können, muss zuerst ein Pflegegrad beantragt werden. Ein Gutachter prüft anschließend, ob Pflegebedürftigkeit im rechtlichen Sinne gegeben ist und welcher Pflegegrad vorliegt. Erst danach entscheidet die Pflegekasse über die Leistungen.
In den Online-Vorträgen erläutern die Verbraucherzentralen den Weg zum Pflegegrad - von der Antragstellung über die Begutachtung bis zur Entscheidung der Pflegekasse. Sie informieren über den Begriff der Pflegebedürftigkeit und die Voraussetzungen der einzelnen Pflegegrade. Die Vorträge richten sich an alle Interessierten, insbesondere an Pflegebedürftige und deren Angehörige.
Drei Termine zur Auswahl
Montag, 06.11.2023, 15 Uhr, Donnerstag, 09.11.2023, 18 Uhr, Freitag, 10.11.2023, 15 Uhr
Die Vorträge finden während der gesamten „Woche der Vorsorge“ von Montag bis Freitag jeweils um 15 Uhr und 18 Uhr statt. Alle Termine und Anmeldung auf www.verbraucherzentrale.de/woche-der-vorsorge.
Diese Online-Seminare wurden gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (Projekt „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“) aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestags.
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