Sicheres Wohnen im Alter: Jetzt Fördergeld beantragen

Pressemitteilung vom
Alt werden im eigenen Haus: Das wünschen sich viele. Doch um möglichst lange in den eigenen vier Wänden wohnen zu können, sollte frühzeitig überlegt werden, wie das Haus oder die Wohnung barrierefrei gestaltet werden kann. Die KfW hat gerade das Programm 455-B, den Investitionszuschuss für die Reduzierung von Barrieren, wieder gestartet. Eine Kreditvariante gibt es auch. Die Verbraucherzentrale Bremen erklärt, worauf dabei zu achten ist.
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Muss mein Wohnraum saniert werden?

Wer heute sein Haus saniert, sollte die Barrierefreiheit im Blick behalten. Barrierefreiheit ist keine Frage des Alters. „Es müssen nicht erst körperliche Einschränkungen vorhanden sein, um über die Reduzierung von Stolperstellen nachzudenken. Knappe Durchgänge oder zu schmale Türbreiten können zu täglichen Hindernissen werden. Darum gilt es mit Sanierungsmaßnahmen möglichst viele Barrieren zu beseitigen“, sagt Inse Ewen, Energieberaterin der Verbraucherzentrale Bremen. Häufig lassen sich gleichzeitig Haus oder Wohnung energetisch verbessern.

Wer und was wird gefördert?

Aus diesem Grund haben Eigentümerinnen und Eigentümer wie auch Mieterinnen und Mieter ab sofort die Möglichkeit, über die KfW-Bank Zuschüsse zur Reduzierung der Barrieren im Haus oder in der Wohnung von bis zu 6.250,00 Euro zu beantragen. „Der Antrag ist an keine Altersgrenze gebunden und gilt sogar beim Kauf von bereits umgebauten Wohnräumen“, erklärt Inse Ewen. Auch Eigentümergemeinschaften aus Privatpersonen oder Mieterinnen und Mietern haben die Chance, Fördermittel zu beantragen. Der zu fördernde Zuschuss hängt hierbei von den förderfähigen Kosten ab. Das heißt, Einrichtungsgegenstände wie Möbel werden hierbei nicht beachtet. Der Zuschuss ist nicht an Vermieterinnen und Vermieter, Gewerbetreibende, Ferienhäuser, Ferienwohnungen oder Gartenhäuser gerichtet.

Wie wird die Förderung beantragt?

Interessierte sollten zunächst überlegen, welche Maßnahmen umgesetzt gesetzt werden sollen. Hierbei kann auch die kostenlose und unabhängige Energieberatung der Verbraucherzentrale Bremen helfen. Danach kann die Förderung beantragt werden. Die Beantragung der Fördermittel erfolgt online über das KfW-Zuschussportal. Der Antrag bei der KfW sollte zuerst gestellt werden. Nachdem die Zusage für die Mittel genehmigt wurde, kann das Umbauvorhaben in die Tat umgesetzt werden. „Seien Sie schnell bei der Beantragung und achten Sie darauf, dass Ihre Zusage nur begrenzte Gültigkeit hat“, rät Inse Ewen. Die Energieberaterin geht davon aus, dass der Fördertopf rasch aufgebraucht sein wird.

Bei Fragen zur Beantragung der Fördermittel oder anderen energiespezifischen Themen hilft die stationäre Energieberatung der Verbraucherzentrale Bremen. Terminvereinbarungen erfolgen telefonisch unter 0800 – 809 802 400.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bremen wird gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Besuchen Sie auch unseren Online-Vortrag „Schritt für Schritt zum energieeffizienten Haus“ am 14. März 2024. Anmeldungen erfolgen unter www.vz-hb.de/veranstaltungen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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