Off
Der Europäische Gerichtshof hat in seinem heutigen Urteil festgestellt, dass Unternehmen nicht ausschließlich auf Grundlage einer Bewertung der Kreditwürdigkeit durch die Schufa entscheiden dürfen, ob sie Verträge mit Kundinnen und Kunden abschließen.
Hintergrund ist ein Fall aus Deutschland: Laut Pressemteitteilung des Europäischen Gerichtshofs fochten "mehrere Bürger vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden Bescheide des zuständigen Datenschutzbeauftragten an, mit denen er sich weigerte, gegen bestimmte Tätigkeiten der Schufa, einer privaten Wirtschaftsauskunftei, vorzugehen, zu deren Kunden insbesondere Banken zählen". Die Bürger wandten sich laut Pressemitteilung "gegen das sogenannte Scoring sowie gegen die Speicherung von aus öffentlichen Registern übernommenen Informationen über die Erteilung einer Restschuldbefreiung".
Statement von Dr. Annabel Oelmann, Vorständin der Verbraucherzentrale Bremen:
"Das heutige Urteil stärkt die Rechte der Verbraucher:innen. Denn es verbietet nunmehr Unternehmen wie beispielsweise Banken oder Mobilfunkanbietern bei Entscheidungen über
Kredit- und Handyverträgen ausschließlich auf dem Bonitäts-Scoring von Wirtschaftsauskunftsdateien, wie der SCHUFA, als Entscheidungsgrundlage zu verwenden. So wird bei jedem Vertragsschluss
eine individuelle Bewertung durch das Unternehmen verlangt. Dies stellt mitunter sicher, dass Verbraucher die Gründe für eine Ablehnung ihres Vertrages anfordern können.
Wir als Verbraucherzentrale Bremen begrüßen dieses Urteil ausdrücklich. Dies bedeutet eine deutlich höhere Transparenzanforderung an die Entscheidung von Unternehmen für die Beurteilung von Vertragsabschlüssen. Im SCHUFA-Verbraucherbeirat werden wir die Auswirkungen diskutieren und ich werde mich für die Rechte der Verbraucher einsetzen."
Gefördert durch: