Studienbeginn - welche Versicherungen sind nötig?

Pressemitteilung vom
Für viele junge Menschen beginnt bald ein neuer Lebensabschnitt. Ein Studium oder eine Ausbildung wird begonnen. Studienanfängerinnen und -anfänger oder Berufsstarterinnen und -starter sollten daran denken, ihre Finanzen und ihren Versicherungsschutz auf die neue Lebenssituation anzupassen. Doch oft ist es nicht leicht, den Bedarf zu erkennen. Junge Menschen benötigen jedoch viele Versicherungen nicht.

Für viele junge Menschen beginnt bald ein neuer Lebensabschnitt. Ein Studium oder eine Ausbildung wird begonnen. Studienanfängerinnen und -anfänger oder Berufsstarterinnen und -starter sollten daran denken, ihre Finanzen und ihren Versicherungsschutz auf die neue Lebenssituation anzupassen. Doch oft ist es nicht leicht, den Bedarf zu erkennen. Junge Menschen benötigen jedoch viele Versicherungen nicht.

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  • Versicherungsschutz muss der Lebenssituation entsprechen
  • Die existenziellen Risiken sollten unbedingt versichert werden
  • Die wichtigsten Konten sind Girokonto, Tagesgeld
  • Verbraucherzentrale hilft bei der Auswahl

Die wichtigsten Versicherungen für Berufseinsteiger und Studienanfänger:

Krankenversicherung

Überwiegend sind junge Menschen in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Auszubildende sind versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert.

Studierende können bis zum 25. Lebensjahr über die Eltern familienversichert in der gesetzlichen Krankenkasse versichert werden. Sind die Eltern privat versichert, ist eine Familienversicherung nicht möglich. Studierende brauchen dann einen eigenen Vertrag. Für Auslandsaufenthalte wird eine Auslandsreisekrankenversicherung benötigt.

Auch bei Reisen in Länder, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, wird ein notwendiger Rücktransport von der Krankenkasse nicht bezahlt. Dadurch können hohe Kosten entstehen.

Privathaftpflichtversicherung

Wer einen Schaden verursacht, ist dazu verpflichtet, diesen zu bezahlen. Daher ist eine Privathaftpflichtversicherung unverzichtbar. Auch junge Leute haften für Schäden, die sie einem anderen zufügen, mit allem was sie haben und zukünftig erwirtschaften.

Diesen Schadenersatz übernimmt die Versicherung. Wenn die Eltern eine Haftpflichtpolice haben, gelten Familienangehörige bei den meisten Tarifen als mitversicherte Personen. Dazu zählen beispielsweise unverheiratete Kinder während der Schulzeit und der sich unmittelbar anschließenden Berufsausbildung. Ist die Ausbildung abgeschlossen, wird ein eigener Vertrag notwendig.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Die eigene Arbeitskraft ist die Grundlage zur Sicherung des Lebensunterhalts. Daher ist der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung dringend zu empfehlen.

Schülerinnen und Schüler, Studierende und Berufseinsteigerinnen oder -einsteiger stehen bei Verlust ihrer Arbeitskraft vor besonderen Problemen. Sie haben in der Regel die Einstiegsvoraussetzungen für den Bezug einer gesetzlichen Erwerbsminderungsrente nicht erfüllt. Dafür müssen in den letzten fünf Jahren 36 Monate Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt worden sein.

Doch selbst wenn später ein Anspruch besteht, reichen die Leistungen oft bei weitem nicht aus. "Je früher ein Vertrag abgeschlossen wird, desto geringer sind die Beiträge. Außerdem spielen Vorerkrankungen eine große Rolle, ob ein Antragsteller überhaupt einen Vertrag bekommt und zu welchen Bedingungen. Eine Unfallversicherung ist für weniger Geld zu haben. Sie zahlt jedoch nur, wenn der Grund für die Invalidität ein Unfall ist", sagt Oelmann.

Wichtige Konten

"Studierende brauchen neben einem Girokonto in der Regel auch ein Tagesgeldkonto zum Ansparen eines Notgroschens", rät Oelmann.

Das Girokonto

Oft besitzt eine Schulabgängerin oder ein Schulabgänger bereits ein "Taschengeldkonto", meist bei der Hausbank der Eltern, welches weiter genutzt werden kann. Die Bedingungen sollten jedoch geprüft werden.

"Das Girokonto für Studierende sollte grundsätzlich kostenfrei sein", so Oelmann. Doch aufgepasst! "Gebührenfrei" heißt nicht automatisch, dass keinerlei Kosten entstehen dürfen. Oft sind diese Konten an bestimmte Bedingungen gebunden und für die Bargeldversorgung im In- oder Ausland oder eine Kreditkarte können unterschiedliche Entgelte anfallen. Die Kontonutzerinnen und -nutzer müssen regelmäßig Immatrikulationsbescheinigungen einreichen. Einige Banken haben Altersbegrenzungen.

Das Tagesgeldkonto

Sinnvoll kann es auch schon sein, einen Teil der Vergütung zur Seite zu legen. Hierfür bietet sich ein Tagesgeldkonto an, auf dem eine Reserve für Notfälle oder für den nächsten Urlaub gespart werden kann.

Im Bedarfsfall kann jederzeit von dort etwas abgehoben werden, sei es für ein neues Smartphone oder für einen Urlaub.

Wer gut und günstig ins Studium starten möchte, muss Angebote vergleichen

Die Verbraucherzentrale Bremen bietet zu Finanzen und Versicherungen persönliche Beratung in Bremen und Bremerhaven an. Telefonische Terminvereinbarungen sind montags bis donnerstags von 10:00 bis 16:00 Uhr und freitags von 10:00 bis 13:00 Uhr unter (0421) 160 77-7 oder per E-Mail: info@vz-hb.de möglich.

Weitere Informationen

www.verbraucherzentrale-bremen.de/studium-startet

www.verbraucherzentrale-bremen.de/Stichwort-Lebenshaltungskosten-Wie-teuer-ist-ein-Studium

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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