Änderung des Wohnungseigentumgesetzes

Pressemitteilung vom
Neues WEMoG erleichtert energetische Maßnahmen, Ladestationen für Elektroautos und Einbruchschutzmaßnahmen.
Elektroauto an Ladestation
  • Erleichterung zur Installation von Solaranlagen und Ladepunkte für Elektroautos
  • Einfache Mehrheit reicht ab sofort aus
  • Vereinfachung von Umsetzung von Einbruchsschutzmaßnahmen
Off

Das WEMog ist am 1. Dezember 2020 in Kraft getreten. Gemeint ist das „Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften“ (kurz: Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz oder WEMoG). Für Wohnungseigentümer fast unbemerkt ergeben sich zukünftig einige Änderungen.

Das neue Gesetz soll die energetische Sanierung, die Anbringung von Solaranlagen und die Installation eines Ladepunktes für Elektroautos erleichtern. „Anders als bisher reicht die einfache Mehrheit für die Entscheidung“, erklärt Inse Ewen, Energieberaterin der Verbraucherzentrale Bremen. Zukünftig müssen dann eben auch nur die zahlen, die für die Maßnahmen gestimmt haben. Bei einzelnen Maßnahmen nur derjenige, der die Maßnahme wie beispielsweise eine Ladestation für sein Elektroauto beantragt hat.
Allerdings müssen alle Wohnungseigentümer zahlen, wenn die jeweilige Maßnahme mit mehr als zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen und mehr als der Hälfte der Miteigentumsanteile beschlossen wurde. „Denn dann wird davon ausgegangen, dass die Maßnahme von der Mehrheit als sinnvoll erachtet wird“, sagt Inse Ewen.
Auch die Amortisation einer Maßnahme spielt eine Rolle. Sofern sich die Kosten der Maßnahme innerhalb eines angemessenen Zeitraums amortisieren, erfolgt eine Verteilung der Kosten auf sämtliche Eigentümer. Dadurch soll die Durchführung sinnvoller Maßnahmen etwa zur energetischen Sanierung auf Kosten aller Wohnungseigentümer ermöglicht werden, die dann von den Einsparungen auch wieder profitieren können.

Ladepunkt für Elektrofahrzeuge

Für die Beschleunigung und Vereinfachung der Sanierung beziehungsweise Modernisierung von Wohnungseigentumsanlagen haben aufgrund der Novellierung alle Wohnungseigentümer:innen und auch Mieter:innen das Recht, auf eigene Kosten einen Ladepunkt für ein Elektrofahrzeug zu installieren. „Die Möglichkeit, sein Auto zu Hause aufladen zu können, ist für viele Verbraucher:innen auschlaggebend bei der Entscheidung für oder gegen ein Elektroauto“, sagt Inse Ewen. „In Zukunft wird es deutlich leichter, eine Ladestation einzurichten.“
Deutlich leichter wird es auch bei der Umsetzung von Einbruchschutzmaßnahmen. Auch Solaranlagen sind zukünftig in einer Wohnungseigentümergemeinschaft leichter umsetzbar. Zumindest ist so der Tenor des Gesetzes. Ob sich dies auch in der Praxis so bestätigt, bleibt zu hoffen.
 

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