Alkohol in Adventskalendern mit Kindermotiv

Pressemitteilung vom
Bunt und glitzernd winken Weihnachtsmann und Rentiere vom Adventskalender. Kinderaugen strahlen, doch sobald das erste Türchen Pralinen mit Alkohol freigibt, ist die Freude weg. Worauf es beim Kauf von Adventskalendern ankommt, erklärt die Verbraucherzentrale Bremen.
Roter Adventskalender
  • Achtung: Alkohol in Adventskalendern mit Kindermotiv
  • So werden geleerte Adventskalender richtig entsorgt
  • Geld und Verpackungsmüll sparen: einfach Adventskalender selber befüllen
Off

Alle Jahre wieder kommt die Zeit für Adventskalender. Was steckt hinter den Türchen – Spielzeug, Schokolade oder plötzlich Pralinen mit Alkohol? Diese können schneller als gedacht auch für Kinder gekauft werden. „Die kindlichen Motive auf Adventskalendern mit Weihnachtsmann, Wichteln und Co. vermitteln absolut nicht den Eindruck, dass diese Kalender nur für Erwachsene geeignet sind“, bemängelt Annabel Dierks, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Bremen.

Ein Hinweis auf den enthaltenen Alkohol finden Interessierte erst auf der Rückseite. „Lesen Sie immer die Zutatenliste, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden“, rät Annabel Dierks. Dort stehen zum Teil Spirituosen wie Weinbrand, Whisky, Cognac und Liköre. Aber auch Zutaten wie Kirschwasser, Marc de Champagne oder Alkohol deuten auf den hochprozentigen Inhalt hin. Für das Lesen der klein gedruckten Zutatenliste ist jedoch häufig eine Lupe notwendig. 

Einige Hersteller kennzeichnen die Kalender ohne alkoholische Füllung mit Hinweisen wie „ohne Alkohol“. „Eine Kennzeichnung der Kalender mit Alkohol ist aus unserer Sicht besser geeignet – denn die Wenigsten kaufen aus Versehen einen alkoholfreien Kalender“, so Annabel Dierks. Zudem enthalten nicht alle Kalender ohne eine solche Kennzeichnung Alkohol. „Eine einheitliche Kennzeichnung mit dem Hinweis „mit Alkohol“ auf der Vorderseite der Folie des Adventskalenders ist daher wünschenswert“, so Annabel Dierks weiter. 

Kalender richtig entsorgen

Ruck zuck ist der Kalender geleert und Weihnachten ist gekommen. Doch wohin nun mit dem sperrigen Teil? Einfach so in die Mülltonne oder den gelben Sack ist nicht der beste Weg. Häufig bestehen die Kalender aus verschiedenen Materialien wie Pappe und Plastik. „Optimal ist es, die bedruckte Pappe vom Plastikinnenleben zu trennen. Die Pappe kann dann ins Altpapier, das Plastik in den gelben Sack“, erklärt Annabel Dierks. Produkte, die mit kompletter Pappverpackung werben, trotzdem auseinandernehmen und so platzsparender in der Papiertonne entsorgen.

UNSER SPAR-TIPP
Adventskalender zum selber Befüllen sind meist günstiger. Die Stoffbeutel oder Schachteln lassen sich jedes Jahr wiederverwenden. Der Inhalt kann je nach Geschmack frei gewählt werden. „Meist ist der Preis pro Kilogramm bei Süßigkeiten in der normalen Verpackung deutlich günstiger, als der Inhalt fertiger Adventskalender“, berichtet Annabel Dierks.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Gefördert durch:

Förderhinweis HB Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Streikende Menschen in Gewerkschaftsjacken und mit Fahnen

Streik bei der Bahn, im ÖPNV, am Flughafen: Das sind Ihre Rechte

Verdi kündigt Warnstreiks an Flughäfen für Montag (24.02.) an. Freitag wurde der ÖPNV in sechs Bundesländern bestreikt. Welche Rechte Betroffene haben, wenn der Zug oder Flug ausfällt, fassen die Verbraucherzentralen hier zusammen.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Hände an Taschenrechner über Verträgen

Musterfeststellungsklage gegen EOS Investment GmbH

Die EOS Investment GmbH – eine Tochter des Otto-Konzerns – hat ihr Schwesterunternehmen beauftragt, offene Forderungen von Kund:innen einzutreiben. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hat sie dabei künstlich überhöhte Inkasso-Gebühren verlangt. Deswegen hat der vzbv das Unternehmen verklagt. Der Bundesgerichtshof ist der Begründung der Verbraucherschützer nicht gefolgt und hat die Klage abgewiesen.