Checkliste: Erste eigene Wohnung - Was gibt es zu beachten?

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Wer in eine erste eigene Wohnung ziehen möchte, muss sich um viele Dinge kümmern: Ummeldung, Versicherung, Kaution, Strom- und Telefon. Da den Überblick zu behalten fällt nicht nur jungen Menschen schwer. Hilfe bietet die interaktive Umzugs-Checkliste der Verbraucherzentrale.
Checkliste Umzug
  • Der Umzug in die erste eigene Wohnung ist für junge Menschen eine große Herausforderung.
  • Die interaktive Umzugs-Checkliste der Verbraucherzentrale hilft dabei, sich schnell und unkompliziert eine individuelle To-do-Liste zusammenzustellen.
  • Das Online-Angebot beinhaltet auch Tipps zu Wohnungssuche, Finanzen, Versicherungen und vieles mehr.
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Es gibt vieles, woran man vor und bei einem Umzug denken muss: Wo und wie schnell muss ich mich ummelden? Wen muss ich über meinen Umzug informieren? Welche Versicherungen benötige ich, wenn ich zu Hause aus oder in eine andere Wohnung ziehe? Was ist bei der Wohnungsübergabe zu beachten? Wann wird die Kaution fällig? Und: Was ist mit wichtigen Verträgen wie Strom-, Telefon und Internetverträge? Ziehen die mit um und wie finde ich neue günstige Verträge?

Antworten auf diese und viele weitere Fragen bietet die interaktive Umzugs-Checkliste der Verbraucherzentralen. "Vor allem junge Menschen, die das erste Mal von zu Hause ausziehen, können mit der Liste überprüfen, ob sie auch an alles gedacht haben", sagt Katja Nonnenkamp-Klüting, Kommunikationsexpertin im Projekt Wirtschaftlicher Verbraucherschutz. Das anbieterunabhängige Online-Angebot hilft auch dabei, Sparpotenziale zu entlarven, gute und günstige Tarife oder Verträge zu finden und Kostenfallen zu vermeiden. Das unterscheidet sie von anderen Angeboten am Markt. Zudem bietet es kurze, nützliche Tipps zu wichtigen Fristen, Mietrecht und vielem mehr. "Die Checkliste ist interaktiv und lässt sich am Handy oder Tablet bequem bedienen", so Katja Nonnenkamp-Klüting.

Die kostenlose Umzugs-Checkliste ist zu finden unter https://www.verbraucherzentrale.de/umzugs-checkliste

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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