Checkliste: Erste eigene Wohnung - Was gibt es zu beachten?

Pressemitteilung vom
Wer in eine erste eigene Wohnung ziehen möchte, muss sich um viele Dinge kümmern: Ummeldung, Versicherung, Kaution, Strom- und Telefon. Da den Überblick zu behalten fällt nicht nur jungen Menschen schwer. Hilfe bietet die interaktive Umzugs-Checkliste der Verbraucherzentrale.
Checkliste Umzug
  • Der Umzug in die erste eigene Wohnung ist für junge Menschen eine große Herausforderung.
  • Die interaktive Umzugs-Checkliste der Verbraucherzentrale hilft dabei, sich schnell und unkompliziert eine individuelle To-do-Liste zusammenzustellen.
  • Das Online-Angebot beinhaltet auch Tipps zu Wohnungssuche, Finanzen, Versicherungen und vieles mehr.
Off

Es gibt vieles, woran man vor und bei einem Umzug denken muss: Wo und wie schnell muss ich mich ummelden? Wen muss ich über meinen Umzug informieren? Welche Versicherungen benötige ich, wenn ich zu Hause aus oder in eine andere Wohnung ziehe? Was ist bei der Wohnungsübergabe zu beachten? Wann wird die Kaution fällig? Und: Was ist mit wichtigen Verträgen wie Strom-, Telefon und Internetverträge? Ziehen die mit um und wie finde ich neue günstige Verträge?

Antworten auf diese und viele weitere Fragen bietet die interaktive Umzugs-Checkliste der Verbraucherzentralen. "Vor allem junge Menschen, die das erste Mal von zu Hause ausziehen, können mit der Liste überprüfen, ob sie auch an alles gedacht haben", sagt Katja Nonnenkamp-Klüting, Kommunikationsexpertin im Projekt Wirtschaftlicher Verbraucherschutz. Das anbieterunabhängige Online-Angebot hilft auch dabei, Sparpotenziale zu entlarven, gute und günstige Tarife oder Verträge zu finden und Kostenfallen zu vermeiden. Das unterscheidet sie von anderen Angeboten am Markt. Zudem bietet es kurze, nützliche Tipps zu wichtigen Fristen, Mietrecht und vielem mehr. "Die Checkliste ist interaktiv und lässt sich am Handy oder Tablet bequem bedienen", so Katja Nonnenkamp-Klüting.

Die kostenlose Umzugs-Checkliste ist zu finden unter https://www.verbraucherzentrale.de/umzugs-checkliste

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

BMUV-Logo

Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Eine Frau befragt einen älteren Herrn und hält ein Klemmbrett mit Unterlagen in der Hand

Wie können Sie sich gegenüber dem Pflegedienst verhalten?

Bei der ambulanten Pflege sind pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen häufig auf die Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen. Die Verbraucherzentralen geben Antworten auf typische Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen.