Clubhouse App – Datenkrake?

Pressemitteilung vom
Die neue Social-Media-App Clubhouse ist in den vergangenen Wochen auf Platz 1 der App-Charts des Apple App Stores gelandet. Die Nutzerzahlen steigen stetig, doch damit auch die Kritik an der jungen App in der Beta-Version.
Logo Clubhouse
  • Hype um Audioplattform Clubhouse
  • Viel Kritik für Social Media App: künstlich erzeugte Exklusivität und undurchsichtiger Umgang mit persönlichen Daten der Nutzer:innen
  • Die Verbraucherzentrale Bremen hat sich die App genauer angesehen und klärt auf
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Die neue Social-Media-App Clubhouse ist in den vergangenen Wochen auf Platz 1 der App-Charts des Apple App Stores gelandet. Die Nutzerzahlen steigen stetig, doch damit auch die Kritik an der jungen App in der Beta-Version.

Clubhouse bezeichnet sich selbst als ein „Drop-in Audio Chat“, zu Deutsch in etwa ein Audio Chat zum Reinhören. „Sie ist eine reine Audioplattform, in der die Nutzer:innen „Räume“ erstellen und innerhalb dieser Räume mit allen Zuhörer:innen reden und diskutieren können“, erklärt Vorständin Dr. Annabel Oelmann von der Verbraucherzentrale Bremen. Man könnte es sich in etwa vorstellen wie eine kleine Talkshow nur ohne Bilder. Dadurch entsteht ein Austausch unter den Nutzer:innen und Gespräche über jegliche Themen – derzeit auch mit bekannten Mitgliedern, wie Journalist:innen, Politiker:innen und Promis.

Die künstliche Exklusivität

„Schon für die Form der Registrierung erntet die App bereits erste Kritik“, so Annabel Oelmann. Durch die „Invite-only“-Registrierung, können sich Interessierte nur in der App anmelden, wenn sie eingeladen werden. Mitglieder können allerdings vorerst nur zwei Einladungen verschicken, dadurch wird eine Exklusivität der App künstlich hervorgerufen.
Android-Nutzer:innen werden von diesem neuen sozialen Netzwerk, das derzeit nur für Iphone-Besitzer:innen nutzbar, ausgeschlossen. Dies läge, laut den Entwickler:innen, allerdings an der vorläufigen Beta-Version. 

Problem Datenschutz

Datenschutzrechtlich fällt die neue soziale Plattform in vielen Punkten negativ auf.
Angefangen bei der Registrierung, bei der die Nutzer:innen Zugriff auf sämtliche gespeicherten Kontakte erlauben sollen. Nur wer Clubhouse erlaubt, das eigene Telefonbuch zu durchforsten, kann eine Einladung an seine Freunde schicken. „So besteht die Gefahr, dass Schattenprofile erstellt und zu Werbezwecken genutzt werden, was nach Artikel 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nicht zulässig ist, da die betroffenen Kontakte nicht vorab über die Nutzung ihrer persönlichen Daten informiert werden“, erklärt Annabel Oelmann.

Bei Clubhouse können zudem alle Gespräche zumindest temporär aufgezeichnet werden, wenn beispielsweise während des Live-Gesprächs ein Regelverstoß gemeldet wird. „Wer dann aber Zugriff auf die Gesprächsinhalte bekommt und wer und wann über die Löschung der Gespräche entscheiden wird, bleibt im Dunkeln“, so Oelmann.

Darüber hinaus sammelt Clubhouse zudem Daten zur Erstellung eines Kommunikationsprofils. Dazu gehören unter anderem Informationen darüber, mit welchen Accounts und Gruppen interagiert wird, wie häufig und wie lange man aktiv ist und zu welchen Tageszeiten die App verwendet wird. Insgesamt sind die Datenschutzbestimmungen von Clubhouse undeutlich formuliert. „Es bleiben viele Fragen offen, welche Daten für welche konkreten Zwecke erhoben und verarbeitet werden. Dabei sollte dies nach dem datenschutzrechtlichen Transparenzgebot selbstverständlich sein“ sagt Annabel Oelmann abschließend.
 

VORSICHT DATENKRAKE
Verbraucher:innen sollten sich darüber im Klaren sein, dass sie die Nutzung von Clubhouse nicht nur mit der Preisgabe der eigenen persönlichen Daten, sondern auch mit den persönlichen Daten von Familie, Freunden und Bekannten bezahlen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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