Fit fürs Leben: Jetzt als Verbraucherschule bewerben

Pressemitteilung vom
Die Auszeichnung Verbraucherschule geht in eine neue Runde: Schulen, an denen Schüler:innen zum Beispiel lernen, wie sie gesund und nachhaltig kochen, gut mit Geld umgehen oder Fake News erkennen, können sich ab sofort als Verbraucherschule bewerben und eine Auszeichnung erhalten
Fit fürs Leben: Jetzt als Verbraucherschule bewerben
  • Bis 30. September 2022 können sich allgemein- und berufsbildende Schulen als Verbraucherschule bewerben
  • Gesucht werden Schulen, die Kindern Kompetenzen in den Bereichen Ernährung, Finanzen, Nachhaltigkeit und Medien vermitteln
  • In Bremen gibt es aktuell drei vom vzbv ausgezeichnete Verbraucherschulen
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Die Auszeichnung Verbraucherschule geht in eine neue Runde: Schulen, an denen Schüler:innen zum Beispiel lernen, wie sie gesund und nachhaltig kochen, gut mit Geld umgehen oder Fake News erkennen, können sich ab sofort als Verbraucherschule bewerben. Die Auszeichnung wird vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) vergeben und steht unter der Schirmherrschaft von Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke. 

Unter welchen Bedingungen wurde meine Jeans produziert? Was muss ich bedenken beim Einzug in die erste eigene Wohnung? Und was machen Social-Media-Konzerne mit meinen Daten? Fragen wie diese beschäftigen junge Menschen. Alle Schulen, die dies im Unterricht, in Projekten oder im Schulalltag aufgreifen, können sich bis zum 30. September 2022 als Verbraucherschule bewerben. 
„Jungen Menschen Orientierung im Verbraucheralltag geben, damit diese bewusst und souverän Entscheidungen im Alltag treffen können, das ist mir ein Anliegen. Und dieses Engagement würdigt die Auszeichnung Verbraucherschule“, sagt Annabel Oelmann, Vorständin der Verbraucherzentrale Bremen.

„Teilnehmende Schulen beweisen ein ungemein großes und wichtiges Engagement für die Verbraucherbildung ihrer Schüler:innen. Und es zeigt einmal mehr, welch große Bedeutung der Verbraucherschutz hat. Es ist richtig und wichtig, dass dieses Thema auch in den Schulen einen immer größeren Raum einnimmt“, sagt Claudia Bernhard, Bremer Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz.

„Projekte zur Verbraucherbildung bieten eine großartige Möglichkeit für Schülerinnen und Schüler, Fragen zu stellen, sich ohne Fingerzeig Themen zu erarbeiten und eine eigene Haltung zu entwickeln. Sie lernen, ihr eigenes Leben in die Hand zu nehmen und den Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern aktiv zu gestalten. Das ist gut für die Kinder und Jugendlichen und die Gesellschaft!“, sagt Kinder- und Bildungssenatorin Sascha Karolin Aulepp.

Verbraucherschulen in Bremen

  • Diese Bremer Schulen konnten die Jury bereits von sich überzeugen und wurden in der vergangenen Auszeichnungsrunde als Verbraucherschule geehrt:
  • Paula-Modersohn-Sohn, Bremerhaven, Verbraucherschule Gold 
  • Johann-Gutenberg-Schule Bremerhaven, Verbraucherschule Gold 
  •  Gesamtschule West, Bremen, Verbraucherschule Silber

Alle Preisträger der vergangenen Auszeichnungsrunde und ihre Maßnahmen stehen hier.

Verbraucherschule werden 

Die Auszeichnung Verbraucherschule richtet sich an allgemein- und berufsbildende Schulen. Voraussetzung ist, dass sie im laufenden Schuljahr 2021/2022 Maßnahmen aus mindestens einem der vier Handlungsfelder der Verbraucherbildung umgesetzt haben: 

  • Ernährung & Gesundheit 
  • Finanzen, Marktgeschehen & Verbraucherrecht 
  • nachhaltiger Konsum & Globalisierung 
  •  Medien & Information

Je nach Inhalt und Umfang der Aktivitäten ist eine Bewerbung in den Kategorien Gold, Silber und Bronze möglich. Alle weiteren Informationen und die Bewerbungsunterlagen finden interessierte Schulen unter www.verbraucherschule.de. Hilfreiche Tipps bietet zudem die digitale Informationsveranstaltung „Als Verbraucherschule bewerben“ am 31. Mai 2022 von 16 bis 17:30 Uhr.

Das Projekt Verbraucherschule wird gefördert durch das Umweltbundesamt und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (Mittelbereitstellung auf Beschluss des Deutschen Bundestages) sowie durch die Deutsche Stiftung Verbraucherschutz.
 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Gefördert durch:

Förderhinweis HB Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

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